(ots) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt
mehrere geschädigte Anleger der HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co.
KG gegen anlageberatende Banken, die Prospektherausgeberin und die
HCI Schiffstreuhand GmbH.
Das Gesamtinvestitionsvolumen bei der MPC/HCI Deepsea Oil
Explorer, an der sich rund 5.800 Anleger mit 210 Millionen US-Dollar
Eigenkapital beteiligt haben, beläuft sich auf rund 680 Millionen
US-Dollar. Die Ölerkundungsplattform sollte ursprünglich im Juni 2010
fertig gestellt und ausgeliefert werden. Jedoch kam es angeblich
wegen zu spät abgelieferter Bauzeichnungen und eines Brandes im Mai
2009 zu erheblichen Bauzeitverzögerungen. Auch der nunmehr
angekündigte Ablieferungstermin des Oil Rig für Mittel Juli 2011 ist
äußerst knapp bemessen, da der Charterer, die brasilianische
Petrobas, den Chartervertrag am 11. August 2011 kündigen kann.
Bereits jetzt, so heißt es, belaufen sich die durch die Verzögerungen
entstandenen Kosten und Strafzahlungen an die Petrobas auf rund 100
Millionen US-Dollar. In Anbetracht dessen hatten die
Gesellschafterversammlungen der beiden Kommanditgesellschaften
bereits beschlossen, die Ausschüttungen an die Gesellschafter für
sieben Jahre auszusetzen.
Wegen der unsicheren Entwicklung und des Ausbleibens der
Ausschüttungen für sieben Jahren suchen Anleger nach rechtlichen
Möglichkeiten zum vorzeitigen Ausstieg. Zu denken ist, so der
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von hrp, zunächst bei einer
Falschberatung an Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatenden
Banken. Neben der Frage der anleger- und objektgerechten Beratung
sieht Anwalt Hahn gute Ansatzpunkte für den Fall, dass die
vertreibenden Banken ihre Kunden nicht ungefragt über die von ihnen
für die erfolgreiche Vermittlung vereinnahmten Rückvergütungen (sog.
kick-backs) aufgeklärt haben. Bei Prospektfehlern bestehen zudem auch
Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und die Treuhänderin.
Diesbezüglich droht den Anlegern jedoch die Verjährung ihrer
Ansprüche, so Anwalt Hahn. Der Verkaufsprospekt von MPC und HCI
wurden zum 10. Juni 2008 veröffentlicht. Nach Paragraph 13
Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit Paragraph 46 Börsengesetz
begann ab diesem Datum die dreijährige Frist zu laufen. Eine
Verjährung der Prospekthaftungsansprüche gegen die
Prospektverantwortlichen tritt daher spätestens am 10.06.2011 ein.
Deswegen müssen betroffene Anleger, die sich die Option der
Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen offen halten wollen,
umgehend verjährungshemmende Maßnahmen einleiten, so der Hamburger
Fachanwalt Hahn. Dies könne laut Hahn, wenn HCI Hanseatische
Capitalberatungsgesellschaft für Beteiligungskapital mbH im konkreten
Fall nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet, zunächst durch
die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens oder eines Güteverfahrens
geschehen. Hierbei fallen nur geringe Gebühren und Kosten an. Es
handelt sich hierbei um eine kostengünstige Möglichkeit der Sicherung
von Ansprüchen. Anwalt Hahn rät daher betroffenen Anlegern, sich
zeitnah über die Einleitung derartiger Maßnahmen zu informieren.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
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