PresseKat - Verbesserte Förderbedingungen für Existenzgründer

Verbesserte Förderbedingungen für Existenzgründer

ID: 414191

ERFURT - Seit dem 17. Mai 2011 gibt es verbesserte Förderbedingungen für Existenzgründer. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördergelder (Verwendungsnachweis) hat sich vereinfacht und die Zahlungsmodalitäten haben sich verbessert.

(firmenpresse) - Die Gründer bekommen ihr Geld in zwei, statt bisher in drei Raten ausgezahlt. Die erste Rate in Höhe von 6.000 Euro bekommen Existenzgründer, wenn der Bewilligungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Die letzte Rate (1.200 Euro) erhalten sie innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe des Ver-wendungsnachweises. Für den Verwendungsnachweis müssen die Gründer nun keine Originalbelege mehr einreichen. Lediglich ein Sachbericht sowie eine summarische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben reichen für den Nachweis der verwendeten Fördergelder aus.

„Das Förderprozedere ist für Existenzgründer damit einfacher und unbürokratischer geworden“, sagt GFAW-Geschäftsführer Thomas Kretschmer. „Die Unternehmensgründer werden entlastet und die ordnungsgemäße Verwendung der Fördergelder kann so schneller durch die GFAW geprüft werden.“

Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) unterstützt im Auftrag des Thüringer Wirtschaftsministeriums Arbeitslose, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen. Dafür werden Gelder aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt. 2.628 Arbeitslose gründeten in den vergangenen vier Jahren mit Hilfe der GFAW ihr eigenes Unternehmen. Die Existenzgründer erhielten dafür 16,3 Millionen Euro Fördergelder aus Mitteln ESF. 47 Prozent von ihnen waren Frauen.

Arbeitslose, die eine Firma gründen wollen, können von der GFAW 600 Euro pro Monat für maximal ein Jahr erhalten. Das Geld dient dem Aufbau und der Sicherung des jungen Unternehmens. Damit können beispielsweise gewerbliche Mieten bezahlt oder Waren sowie Büromittel angeschafft werden.

Voraussetzung ist, dass die Gründer arbeitslos sind und keinen Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 57 SGB III haben. Außerdem ist mit dem Antrag eine Stellungnahme von der IHK oder HWK einzureichen. Darin weist die Kammer nach, dass die Gründung tragfähig ist und der Gründer die notwendigen fachlichen Voraussetzungen mitbringt. Spätestens eine Woche vor Unternehmensgründung muss der Antrag bei der GFAW eingehen.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Im Auftrag der zuständigen Landesministerien setzt die GFAW mbH - Tochter der Thüringer Aufbau-bank - Förderprogramme um, die aus Mitteln des Freistaats Thüringen und/oder des Europäischen Sozialfonds finanziert werden.

Seit 19 Jahren setzt die GFAW arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Förderprogramme des Freistaats Thüringen um. Die GFAW berät Antragsteller, prüft deren Anträge, bewilligt und zahlt die Fördergelder aus sowie kontrolliert die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel.

In der GFAW arbeiten 250 Mitarbeiter an vier Standorten: Erfurt, Suhl, Gera, und Nordhausen.



Leseranfragen:

GFAW mbH
Katja Lutherdt
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel: 0361 2223-226
Fax: 0361 2223-10



PresseKontakt / Agentur:

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Katja Lutherdt
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Datum: 26.05.2011 - 19:26 Uhr
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