(ots) - Die Bundesregierung will den Ausbau der
Erneuerbaren Energien im Stromsektor beschleunigen und darum auch die
Förderung der Stromerzeugung aus fester Biomasse neu regeln. "Doch
viele der teilweise guten Ansätze in dem Gesetzentwurf werden in der
Praxis nicht umgesetzt werden können", kritisiert der Bundesverband
der Säge- und Holzindustrie Deutschland e. V. (BSHD) in seinem
zweiten Politikbrief an die Bundesregierung. Hauptkritikpunkte sind
fehlende Investitionsanreize sowie die andauernde intransparente
Förderstruktur. Der Entwurf unterstützt nach Ansicht des BSHD eher
die großen Energieversorger, anstatt die für eine Energiewende
notwendigen dezentralen Versorgungsstrukturen. "Trotz Potenzial wird
es so in der Sägeindustrie keine weiteren Investitionen in
Biomassekraftwerke geben", warnt der BSHD. Der vorliegende
Gesetzentwurf bringe insbesondere für die vielfach mittelständischen
und kleinen Anlagenbetreiber keinen Anreiz.
Gesetzentwurf schafft nicht die notwendigen Investitionsanreize
Biomasse ist derzeit die einzige regenerative und vor allem
grundlastfähige Regelenergie und leistet damit neben Windenergie den
wichtigsten Beitrag zur Stromerzeugung. Unternehmen der deutschen
Säge- und Holzindustrie betreiben zirka 45 Prozent der 248
Biomasseheizkraftwerke in Deutschland. Sie sind bereits aufgrund
ihrer Produktionsweisen für den Betrieb von Biomasseheizkraftwerken
prädestiniert. "Wir sehen bei etwa 200 Betrieben unserer Branche ein
Potenzial für Investitionen in neue Kraftwerke", prognostiziert Lars
Schmidt, geschäftsführender Vorstand beim BSHD. Vor allem
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sind für die Unternehmen attraktiv.
Lars Schmidt: "Die Holzindustrie hat geradezu ideale Voraussetzungen
für die Stromproduktion aus Biomasse. Im Rahmen der Energieerzeugung
kann die Wärme zur Holztrocknung eingesetzt und der Strom ins
öffentliche Netz eingespeist werden. Dadurch erzielen wir deutlich
höhere Wirkungsgrade als beispielsweise die großen Biomassekraftwerke
der Energieversorger." Doch der jetzige Gesetzentwurf verhindert laut
Schmidt nicht nur weitere Investitionen zum Ausbau der KWK-Technik,
sondern gefährdet zudem bestehende Anlagen.
Unklare Begrifflichkeiten: Ist Rinde ein "Sägenebenprodukt"?
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, dass für
Sägenebenprodukte keine Rohstoffvergütung geleistet werden soll. Ob
der Begriff "Sägenebenprodukte" auch Rinde erfasst, ist unklar. Dabei
ist der Einsatz von Sägewerksrinde für die Stromproduktion in
Biomassekraftwerken ökologisch vorteilhaft. Der energetische Rohstoff
fällt während der Holzverarbeitung als Reststoff an und ist somit vor
Ort direkt verfügbar. Unnötige Brennstoffstransporte und die damit
verbundenen Umweltbelastungen werden vermieden. Zudem steht die Rinde
in keiner Flächen- und Nutzungskonkurrenz und ist damit nach Meinung
des BSHD besonders vergütungswürdig.
Zeitrahmen zu kurz
Der BSHD kritisiert darüber hinaus den zeitlichen Rahmen der
geplanten Verabschiedung des Gesetzes: "Die erforderlichen
umfangreichen Prüfungen und die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen
sind in der vorgegebenen Zeit kaum darstellbar", sagt Lars Schmidt.
Der Branchenverband tut sein Möglichstes: Der Bundesregierung liegt
mit dem heutigen Tag ein mehrseitiges Manuskript mit Anmerkungen und
Verbesserungsvorschlägen zur EEG-Novelle 2012 vor.
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