(ots) -
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung den Beschluss
des Deutschen Bundestages über den Feuerwehr-Führerschein bis 7,5
Tonnen Gesamtmasse gebilligt. "Nun ist der Weg endgültig frei für die
Umsetzung in den Ländern", freut sich Hans-Peter Kröger, Präsident
des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
"Damit ist der Deutsche Feuerwehrverband am Ziel", bilanziert
Kröger. "Dies ist ein wichtiger Baustein zur Existenzsicherung vieler
Freiwilliger Feuerwehren, die somit die schnelle Hilfe vor Ort weiter
gewährleisten können. Der Feuerwehr-Führerschein ist eine wegweisende
Unterstützung des Ehrenamtes", erklärt der DFV-Präsident. Der
Deutsche Feuerwehrverband hat hier entscheidende Impulse gegeben und
war auch am "Runden Tisch" des Bundesverkehrsministers mit Experten
beteiligt.
Künftig kann es nun auch eine Fahrerlaubnis geben, die das Fahren
von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen gestattet. Auch das Mitführen von
Anhängern ist damit möglich; dies erleichtert beispielsweise den
Transport von Tragkraftspritzen, Booten, Beleuchtungs- oder
Verkehrssicherungselementen.
Das Gesetz tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt in Kraft. Dann können die Länder im Rahmen einer
Durchführungs-Verordnung die entsprechenden Voraussetzungen für den
Erwerb der Führerscheine sowohl bis 4,75 Tonnen, sofern bislang nicht
realisiert, als auch bis 7,5 Tonnen schaffen. Aktuell ermöglicht eine
im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung das Führen von
Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung
und Prüfung.
Hintergrund:
Seit dem Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie am 1. Januar
1999 erlaubt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von
Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit
war die nach altem Recht gegebene Möglichkeit der
Feuerwehrangehörigen entfallen, Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu
führen. Diese Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem
für die Feuerwehren, da viele Einsatzfahrzeuge in diesem
Gewichtsbereich den flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz
sicherstellen. Betroffen sind unter Einbeziehung der
Hilfeleistungsorganisationen etwa 100.000 Führerscheininhaber.
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