(ots) - "Im Schweinsgalopp legt die Bundesregierung nun
Entwürfe für Gesetzesänderungen zur Energiewende vor, aber bei diesem
Atomausstiegs-Aktionismus lässt sie das Wichtigste unter den Tisch
fallen, nämlich die Förderung von Energiesparen und
Energieeffizienz", kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Energiewirtschaftsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Baugesetzbuch,
Netzausbaubeschleunigungsgesetz - zahllose Gesetze sollen geändert
werden, aber fast nirgendwo geht es ums Energiesparen. "Dabei könnten
wir alleine mit einer Senkung unseres unnötigen Energieverbrauchs bis
zu zehn Atom- und Kohlekraftwerke überflüssig machen", erklärt
Miller. Der NABU fordert die Einrichtung eines Stromeffizienzfonds,
um die Durchsetzung der sparsamsten Technologien zu beschleunigen,
Innovationen zu fördern und einkommensschwache Haushalte beim
Stromsparen zu unterstützen.
"Außer dem Stromverbrauch müssen wir auch unseren Wärmebedarf
senken - mit besser gedämmten Häusern und modernen Heizungsanlagen.
Das damit eingesparte Erdgas können wir in hocheffizienten und
flexiblen Kraftwerken zur Stromerzeugung einsetzen. Das wäre dann
eine wirkliche Brücke zu den erneuerbaren Energien", betont Miller.
Dafür müsse die Bundesregierung endlich den angekündigten
Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand vorlegen und dabei
verbindliche Effizienzvorgaben machen, verknüpft mit einer
finanziellen Förderung. "Steueranreize etwa in Form verbesserter
Abschreibungsmöglichkeiten für anspruchsvolle energetische
Sanierungen können zusätzliche Investitionen auslösen", erklärt der
NABU-Bundesgeschäftsführer.
Zugleich kritisiert der NABU die Gesetzgebungsorgie und unnötige
Hektik der Regierung. Mit dem Durchpeitschen der vielen
Entscheidungen zur Energiewende riskiere die Bundesregierung
handwerkliche Fehler und falsche Weichenstellungen. Wenn Umwelt- und
Naturschutzverbänden nur zwei Tage zur Bewertung von bis zu
200-seitigen Gesetzentwürfen eingeräumt werden, sei das unverschämt.
"Gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Stromnetze müssen
wir Rechtsunsicherheiten sowie Kollateralschäden für unsere Natur und
die Umwelt unbedingt vermeiden", warnt Miller. Für die rechtliche
Absicherung eines zügigen Atomausstiegs ist es aus NABU-Sicht völlig
ausreichend, auf der Kabinettssitzung am 6. Juni die notwendigen
Änderungen des Atomgesetzes zu verabschieden. Alle weiteren Gesetze
sollten dann mit der erforderlichen Sorgfalt diskutiert und
beschlossen werden.
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Carsten Wachholz, NABU-Energieexperte, 030-284984-1617 Im Internet
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