(ots) - Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband
kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen das heutige Votum des
Bundesrates zur Novelle des Abfallrechts, die Verantwortung der
Kommunen für die Hausmüllentsorgung nicht zu schwächen. "Der
Bundestag sollte dem Bundesrat folgen, die Pläne der Bundesregierung
zur Reform des Abfallrechts korrigieren und die kommunale
Verantwortung für die Hausmüllentsorgung sicherstellen. Wird im
Abfallrecht die Möglichkeit geschaffen, dass sich private Unternehmen
die lukrativsten Geschäfte herauspicken können, sind drastische
Gebührenerhöhungen für die privaten Haushalte die Folge." Das
betonten heute die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des
Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Ude (München), Landrat
Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz), Bürgermeister Roland Schäfer
(Bergkamen) sowie der Präsident des VKU, Oberbürgermeister Stephan
Weil (Hannover).
Bei ihrer Forderung gehe es den Kommunen nicht um Einnahmen
zugunsten der kommunalen Haushalte. Jeder Euro, den eine Kommune mit
werthaltigem Haushaltsabfall wie Altpapier verdient, komme aufgrund
gebührenrechtlicher Vorgaben den Gebührenzahlern zugute: "Die Bürger,
die Wertstoffe getrennt sammeln und bereitstellen, erwarten zu Recht,
dass sie in den Genuss der damit erzielten Gewinne kommen. Durch die
Zulassung gewerblicher Sammlungen würden hingegen
abfallwirtschaftliche Gewinne privatisiert und zugleich
Verlustgeschäfte kommunalisiert."
Die Kommunen und ihre Unternehmen wenden sich entschieden gegen
die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit privater Unternehmen,
sogenannte gewerbliche Sammlungen durchzuführen, also die im Hausmüll
enthaltenen Wertstoffe abzuschöpfen. Die Verbände stützen ihre Kritik
auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni
2009 (Az: 7 C 16.08). Im Streit um die Zulässigkeit einer
kommerziellen Altpapiersammlung hatte das Gericht höchstinstanzlich
die Entsorgungsverantwortung für den Hausmüll einschließlich der
darin enthaltenen Wertstoffe den Kommunen zugewiesen. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Rechtslage
grundlegend zu ändern. Dadurch sehen die Kommunen ihre
Entsorgungshoheit und ihren Zugriff auf Wertstoffe wie Altpapier in
Gefahr. "Der vorliegende Gesetzentwurf erlaubt Privatunternehmen das
Rosinenpicken und degradiert die Kommunen zu Lückenbüßern für
kostenträchtige Entsorgungsaufgaben", erklärten die Präsidenten der
kommunalen Spitzenverbände und des VKU.
Die Kommunen begrüßen die Festlegung ehrgeiziger Recyclingquoten
für Wertstoffe, lehnen aber bundesrechtliche Vorgaben zur
Ausgestaltung ihrer Sammelsysteme ab. Auch der europäische
Gesetzgeber hat auf Vorgaben zur Ausgestaltung der Sammelsysteme in
der Abfallrahmenrichtlinie verzichtet. Mittel und Wege zu bestimmen,
die über Quoten festgelegten Ziele zu erreichen, müssten auch
weiterhin den Kommunen unter Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse
überlassen bleiben. Die Bezeichnung des Systems als "Wertstofftonne"
im Gesetz greife daher zu kurz.
Auch EU-rechtlich ist eine Stärkung der kommunalen Verantwortung
zulässig: "Der Lissabon-Vertrag lässt es ohne Weiteres zu, die
Hausmüllentsorgung umfassend den Kommunen zuzuweisen. Indem sich die
Bundesregierung auf vermeintliche europarechtliche Pflichten beruft,
versucht sie sich der ordnungspolitischen Diskussion um die kommunale
Zuständigkeit für die Hausmüllentsorgung zu entziehen", so die
Präsidenten.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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