PresseKat - Verivox-Umfrage zu Netzbetreiber-Machenschaften / bne: "Jetzt De-minimis-Grenze kappen!"

Verivox-Umfrage zu Netzbetreiber-Machenschaften / bne: "Jetzt De-minimis-Grenze kappen!"

ID: 414711

(ots) - Eine aktuelle Umfrage des unabhängigen
Verbraucherportals Verivox beweist: Verteilnetzbetreiber legen
netzunabhängigen Energielieferanten die unterschiedlichsten Steine in
den Weg. Leidtragende sind Wettbewerb und Verbraucher. Von neutralem
Netzbetrieb - wie grundsätzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
vorgeschrieben - kann keine Rede sein. Hintergrund der Misere ist
eine anachronistische Ausnahmeregelung im EnWG, durch die über 90
Prozent aller Verteilnetzbetreiber von den eigentlich strengen
gesetzlichen Vorschriften ausgenommen werden. Der Bundesverband Neuer
Energieanbieter e.V. (bne) fordert den Gesetzgeber deshalb auf,
endlich zu handeln: Wer wirklich Wettbewerb will, muss jetzt die
De-minimis-Grenze kappen!

Laut Verivox-Umfrage denken sich Verteilnetzbetreiber 224
verschiedene Taktiken aus, um netzunabhängige Lieferanten zu
behindern. In 14 Prozent der Fälle werden die Anträge der Neuen
Lieferanten auf Netzanschluss nicht oder nur unvollständig
beantwortet. Vorgeschriebene Fristen werden von den Netzbetreibern in
22 Prozent der Fälle schlicht ignoriert.

"Ursache dieses Ãœbels ist die systemwidrige De-minimis-Regelung im
EnWG", erläutert bne-Geschäftsführer Robert Busch. Diese Regelung war
ursprünglich eingeführt worden, um sehr kleine Netzbetreiber vor
überbordender Bürokratie zu schützen. "Die Realität sieht völlig
anders aus", so Busch. Tatsächlich sind aufgrund der viel zu hoch
angesetzten De-minimis-Regelung heute über 90 Prozent der
Netzbetreiber von den eigentlich strengen Vorschriften des EnWG
ausgenommen. Netzbetreiber, die unter die De-minimis-Grenze fallen,
müssen ihren verbundenen Vertrieb rechtlich nicht vom Netzbetrieb
trennen, zuständige Behörde ist nicht die Bundesnetzagentur, sondern
eine personell oft schwach besetzte Landesregulierungsbehörde. Von




den 866 Strom-Verteilnetzbetreibern fallen laut Bundesnetzagentur
mittlerweile 91 Prozent unter die eigentliche Ausnahmevorschrift, von
695 Gas-Verteilnetzbetreibern sind es sogar 94 Prozent.

"Hier ist die Ausnahme zur Regel geworden. Im integrierten
Unternehmen ohne ausreichendes Unbundling werden beim Kampf um die
Kunden die Interessen von Netz und Vertrieb offensichtlich nach wie
vor vermischt", moniert Busch. Die massiven Folgen zeigt die
Verivox-Umfrage auf: Behinderung bundesweit tätiger Lieferanten,
Schwächung des Wettbewerbs! "Nun liegt es am Gesetzgeber, im Rahmen
der EnWG-Novelle beherzt durchzugreifen", so der bne-Geschäftsführer:
"Die De-minimis-Grenze muss fallen - damit Netze endlich von
Vertriebsinteressen befreit werden!"

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) vertritt die
Interessen von Lieferanten und Produzenten in Deutschland, die ihre
Kunden mit Strom und Gas versorgen - aber kein eigenes Netz
betreiben. Hauptziele des bne sind fairer Wettbewerb auf den
Energiemärkten und wirksamer Verbraucherschutz.



Pressekontakt:
Kerstin Maria Rippel, LL.M.
Pressesprecherin

Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V.

Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Tel.: +49 (0)30 400 548 18
Fax: +49 (0)30 400 548 10

kerstin.rippel(at)bne-online.de
www.bne-online.de


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Datum: 27.05.2011 - 14:13 Uhr
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