(ots) - "Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die
Bundesländer weder auf eine bundesweite Wertstofftonne noch auf eine
einheitliche Biotonne einigen können", kommentiert
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die heutigen Stellungnahmen im
Bundesrat, der sich erstmals mit dem künftigen Abfallrecht in
Deutschland befasste. "Wenn einzelne Kommunen oder Unternehmen
darüber entscheiden dürfen, was und wie viel unseres Abfalls recycelt
wird, dann haben die Bürger und der Umweltschutz das Nachsehen",
kritisiert Miller. "Die Interessen der Bürger und des Umweltschutzes
müssen im Zentrum stehen, nicht die Interessen der Müllwirtschaft."
Mit den jetzt diskutierten Vorgaben lässt sich nach Ansicht des
NABU eine vernünftige Recyclingquote von 80 Prozent nicht erreichen.
Tatsächlich bleiben sowohl das Bundeskabinett als auch die Länder bei
einer Quote von 65 Prozent stehen, die jetzt schon erreicht wird.
"Die Bürger haben kein Verständnis dafür, dass Politik und
Wirtschaftsverbände ökologische auf der Stelle treten", erklärt
NABU-Abfallexperte Benjamin Bongardt. "Offenbar braucht es mehr
Druck, damit Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker in Zukunft
verstehen, dass Ressourcenschutz nur mit bundeseinheitlichen Vorgaben
möglich sein wird." Dazu gehört neben der Abfallsammlung auch die
Umsetzung der "Fünfstufenhierarchie". Diese EU-Vorgabe regelt unter
anderem, dass auch Gewerbeabfälle recycelt werden müssen und nicht
verbrannt werden dürfen. Dagegen zielt der Gesetzentwurf der
Bundesregierung auf eine Aufweichung dieser Hierarchie, indem er den
Abfalleigentümern die Entscheidung überlässt, ob gut brennbarer
Abfall verbrannt oder recycelt wird.
Für Rückfragen:
Benjamin Bongardt, NABU-Recyclingexperte, Tel. 0172 9235479 Im
Internet zu finden unter www.NABU.de Originaltext vom NABU
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