PresseKat - Marburger Bund: Tarifautonomie bewahren - Koalitionsfreiheit schützen

Marburger Bund: Tarifautonomie bewahren - Koalitionsfreiheit schützen

ID: 415213

(ots) - Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat an die
Bundesregierung appelliert, von gesetzlichen Eingriffen in die
Tarifautonomie abzusehen und die gemeinsame Forderung der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der
DGB-Spitze nach einer Einschränkung der Gewerkschaftsfreiheit
zurückzuweisen. "Eine Regierung, die sich freiheitlichen Prinzipien
und dem Wettbewerbsgedanken verpflichtet sieht, darf sich nicht einen
Gesetzesvorschlag zu eigen machen, der im Kern anti-liberal und
wettbewerbsfeindlich ist", heißt es in einem Beschluss der 119.
Hauptversammlung des Verbandes in Kiel.

Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, begrüßte
die Entscheidung des Verdi-Gewerkschaftsrates, die BDA/DGB-Initiative
für ein Tarifeinheitsgesetz nicht länger mitzutragen. "Jetzt muss
auch die DGB-Führung ihren Irrweg beenden und jeder Aufweichung der
Koalitionsfreiheit und des Streikrechts eine klare Absage erteilen",
forderte Henke. "Die Arbeitnehmer in Deutschland können selbst
entscheiden, welcher Gewerkschaft sie angehören wollen und wem sie
zutrauen, unter Beachtung auch der gesamtgesellschaftlichen
Verantwortung, ihre Interessen wahrzunehmen. Darauf haben sie einen
verfassungsrechtlichen Anspruch, der auch durch den Gesetzgeber nicht
eingeschränkt werden darf", so Henke. Die im Bundestag vertretenen
Parteien forderte der MB-Vorsitzende auf, dem Drängen der
Arbeitgeberverbände nach einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit
nicht nachzugeben.

Die Delegierten der MB-Hauptversammlung bekräftigten in ihrem
Beschluss den Anspruch des Marburger Bundes, eigenständig und
unabhängig von anderen Gewerkschaften arztspezifische Tarifverträge
mit den Arbeitgebern auszuhandeln: "Die Mitglieder des Marburger
Bundes haben sich ganz bewusst für eine von Einheitsgewerkschaften




unabhängige tarifpolitische Vertretung entschieden und damit ihr
Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz
wahrgenommen. Dieses elementare Freiheitsrecht der Arbeitnehmer darf
nicht zur Disposition stehen - weder jetzt noch in Zukunft."



Pressekontakt:
Marburger Bund Bundesverband, Hans-Jörg Freese (Pressesprecher),
Tel.: 0162 2112425


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Datum: 29.05.2011 - 10:49 Uhr
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