Neubiberg, 22.01.08 - In Punkto Rauchverbot sind es derzeit unterschiedlichste, zweifelnde Stimmen, die unsere Medien füllen. Doch es gibt auch zahlreiche positive Meldungen nachdem das Verbot nun in Kraft getreten ist.
(firmenpresse) - So konnte Eckhard Dittrich, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Heiz- und Energiekosten; Heizkostenabrechnungen und Mitglied im Netzwerk BKM - Bau Kompetenz München, seinen zahlreichen Kunden und anderen Interessierten aus dem Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe jetzt diese, interessante und durchwegs erfreuliche Information zusenden:
Wie Sie aktuellen Medienberichten zum Jahresanfang entnehmen konnten, gilt ab 01.01.2008, 15.2.2008 bzw. 01.07.2008 ein Rauchverbot in Gaststätten und ähnlichen Räumlichkeiten in ganz Deutschland.
Wir möchten hiermit die Gelegenheit nutzen, Ihnen die Auswirkungen bzw. die veränderten Grundlagen hinsichtlich der technischen Gebäudeausrüstung, im Besonderen der Raumlufttechnik, näher zu bringen.
Als Grundlage für die Planung raumlufttechnischer Anlagen galt früher die DIN 1946 Teil 2. Hier wurden im Besonderen gesundheitstechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen definiert. Eine wesentliche Einflussgröße auf die thermische Behaglichkeit u.a. in Gasträumen wird durch den Außenluftvolumenstrom in m³/h je Person angegeben. Auch in Anlehnung an die Arbeitsstättenrichtlinien werden beispielsweise für Gaststätten mit normaler Belastung ca. 40m³/h/Person als Außenluftvolumenstrom angegeben. Bei einer zusätzlichen Belastung, wie sie beispielsweise durch Tabakrauch entsteht, sind planerisch mindestens 60 m³/h/Person anzusetzen.
Gemäß der neuen Gesetzgebung fällt nun das erhöhte Anforderungsprofil weg, wodurch sich grundsätzlich die geringeren anzusetzenden Außenluftvolumenströme ergeben. Diese Verringerung hat einen weiteren Einfluss auf die Ventilatorleistung, da nun weniger Luft transportiert werden muss. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Filter und das gesamte Kanalnetz einer geringeren Verschmutzung ausgesetzt sind.
Es empfiehlt sich daher bestehende Lüftungsanlagen speziell in Gasträumen dahingehend zu überprüfen, welche Zuluftvolumenströme im konkreten Fall eingestellt sind. Durch eine entsprechende Verringerung der Außenluftvolumenstromrate auf die Mindestanforderung können sich Einsparpotentiale hinsichtlich des Stromverbrauchs beim Ventilator sowie entsprechend längere Standzeiten der Filterstufen ergeben.
Wir raten Ihnen, Ihre bestehenden Lüftungsanlagen in Gasträumen durch Ihre beauftragten Wartungsfirmen dahingehend zu überprüfen, da sich hierdurch sofort und langfristig deutliche Einsparungen an elektrischer- und Wärmeenergie ergeben.
Für Fragen und Prüfungen: www.dittrich-sv.de
Durch den Zusammenschluss von erfahrenen technischen, wirtschaftlichen und juristischen Spezialisten (darunter 3 technische und juristische Wirtschaftsmediatoren (IHK) entstand das Netzwerk Bau Kompetenz München. Diesem ist es möglich, in allen Streitfragen am Bau fundamentierte fachkundige Antworten zu geben.
Ziel der Mitglieder des Netzwerkes ist es, für alle Problembereiche Schiedsgutachten, Privatgutachten und natürlich auch Gutachten vor Gericht zu erstellen.
Das Netzwerk ist Anlaufstelle für alle Formen einer außergerichtlichen Streitbeilegung mit einer Co-Mediation oder Co-Schlichtung mit jeweils einem Sachverständigen und einem anerkannten Fachanwalt sein.
Die Kompetenz der Mitglieder des Netzwerkes kann bei jeder Baumaßnahme von der Planung bis zur Abnahme, bzw. Inbetriebnahme durch eine bau-/projektbegleitende technische und/oder rechtliche Beratung während der Bauausführung abgerufen werden.
Kontaktaufnahme unter: www.bkm-muenchen.de
Bau Kompetenz München
c/o Eckhard Dittrich
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