Babyschalenspiegel kann Verlust des Versicherungsschutzes verhindern
Wer sich während der Autofahrt nach hinten umdreht, um sich zu vergewissern, dass es dem Baby in der Babyschale gut geht, gefährdet seinen Versicherungsschutz. Geschieht in diesem Augenblick ein Unfall, können die Versicherungen grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Der Babyschalenspiegel kann den Eltern helfen, dieses Risiko zu vermeiden.
(firmenpresse) - Verkehrsexperten empfehlen, die Babyschale entgegen gesetzt zur Fahrtrichtung zu positionieren. In Fahrzeugen mit aktivem Airbag muss die Schale zudem auf dem Rücksitz angebracht werden. Nachteil: Das Baby ist vom Fahrersitz aus nicht mehr zu beobachten. Im Versuch, Kontakt zum Baby herzustellen, dreht man sich während der Fahrt um, verliert das Verkehrsgeschehen aus dem Auge und riskiert den Vorwurf, grob fahrlässig gehandelt zu haben.
Mit dem seit 1. Januar geltenden neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist zwar bei der Kaskoversicherung im Falle grober Fahrlässigkeit vorgesehen, dass zumindest Teilbeträge erstattet werden müssen. Bei Altverträgen kann der Vorwurf grober Fahrlässigkeit jedoch weiterhin zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Der ehemalige Mercedes-Mitarbeiter Dieter Hilbertz hat sich dieses Problems angenommen. Er entwickelte einen Babyschalenspiegel, der an der Kopfstützenstrebe der hinteren Kopfstütze montiert wird. So kann der Fahrer durch einen kurzen Blick in den Rückspiegel die Situation in der Babyschale klar erfassen. „Eltern fahren damit schlicht und einfach beruhigter und minimieren das Unfallrisiko“, fasst Hilbertz die Vorteile zusammen.
Als Produkt, das zur Vermeidung von Unfällen beiträgt, wurde sein Bebivista-Spiegel vom Schweizer Kompetenzzentrum für Unfallprävention mit dem bfu-Sicherheitszeichen ausgezeichnet.
Der Babyschalenspiegel wird komplett in Deutschland produziert. Alle Einzelteile stammen von deutschen Herstellern, zusammengebaut wird er in den Behindertenwerkstätten des Kreises Mettmann. Der Babyschalenspiegel kann für rund 30 Euro über die Website www.bebivista.de erstanden werden.
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Lars Kruse
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