(ots) - Mit Veröffentlichung der Urteile des
Bundesfinanzhofs (BFH) zu Gutscheinen im Bundessteuerblatt (BStBl
2011 II S. 383 bis 391) können Unternehmen in ganz Deutschland ihren
Mitarbeitern Sachlohn in Form von Gutscheinen steuerfrei gewähren.
Die Steuerfreiheit gilt innerhalb der monatlichen 44EUR Freigrenze
oder bis zu 40EUR für Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichen
Anlass. Die Rechtsprechung betrifft auch die Ticket Compliments®
Shopping Card von Edenred, die erste Multipartner-Gutscheinkarte in
Deutschland. Die Shopping Card wird bereits von einigen deutschen
Unternehmen wie z.B. Fraport, E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, LBS
Bayern und RICOH zur Mitarbeiterincentivierung und -motivation
eingesetzt.
Änderungen durch die Rechtsprechung
Die Übernahme der BFH-Rechtsprechung durch Bund und Länder bietet
den Unternehmen nun deutschlandweit mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei
der Mitarbeiterbindung und Motivation durch Gutscheine. Diese durften
in der Vergangenheit nur steuerfrei an Mitarbeiter ausgegeben werden,
wenn darauf eine konkrete Leistung angegeben wurde und auf dem
Gutschein kein Eurobetrag oder Höchstbetrag ausgewiesen war. Nun
können Unternehmen ihren Mitarbeitern Sachlohn durch Gutscheine
innerhalb der 44 EUR Freigrenze oder bis zu 40 EUR als Aufmerksamkeit
steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Die Rechtsprechung betrifft
auch die Ticket Compliments® Shopping Card von Edenred. Die Shopping
Card kann monatlich im Rahmen der 44 EUR Freigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz
9 EStG) für die regelmäßige Motivation und Belohnung von Mitarbeitern
z. B. innerhalb des Ideenmanagements, für Firmenjubiläen, als
außergewöhnliche Belohnung, zum Umzug in ein neues Firmengebäude oder
als Weihnachtsgeschenk ausgegeben werden. Weiterhin kann die Karte
bis zu 40 EUR als Aufmerksamkeit (R19.6, Abs. 1 LStR) zu besonderen
persönlichen Anlässen wie z. B. der Geburt eines Kindes,
Geburtstagen, einem Mitarbeiterjubiläum oder für eine Hochzeit
eingesetzt werden.
Innovative Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und -bindung
Durch die Einstufung von Gutscheinen bis zu einem Wert von 44 EUR
bzw. 40 EUR als Sachlohn wird die Ticket Compliments® Shopping Card
als Maßnahme zur Mitarbeitermotivation und -bindung für
Personalabteilungen und den Vertrieb noch attraktiver. Ein großer
Vorteil der Shopping Card für Unternehmen in Bezug auf
Mitarbeiterbindung ist, dass die Karte im individuellen Design (CI)
gestaltet werden kann. Dies steigert die Identifikation der
Mitarbeiter mit dem Unternehmen nachhaltig. Edenred übernimmt die
gesamte Abwicklung von der Kartenproduktion bis zur Auslieferung.
Dies spart Unternehmen den administrativen internen Aufwand gegenüber
der herkömmlichen Gutscheinverwaltung.
Auch die Mitarbeiter profitieren, denn sie haben die Freiheit zu
entscheiden, bei welchem Akzeptanzpartner, wie z. B. Media Markt,
Hornbach, IKEA, ESPRIT, Karstadt, Sport Scheck, Amazon, Christ, sie
die Karte einsetzen möchten. Die Ticket Compliments® Shopping Card
hat einen festen Platz im Geldbeutel und erinnert dauerhaft und
positiv an den Arbeitgeber.
"Mit der Shopping Card setzen Unternehmen immer auf die richtige
Karte. Die aktuelle Rechtsprechung macht die Ticket Compliments®
Shopping Card noch attraktiver für Unternehmen und Mitarbeiter und
sie wird sich als innovative Maßnahme zur Mitarbeitermotivation und
-bindung weiter auf dem deutschen Markt etablieren", so Christian
Aubry, Geschäftsführer Edenred Deutschland GmbH.
Weitere Informationen zur Ticket Compliments® Shopping Card finden
Sie unter: http://www.ticket-compliments.de/steuerfrei-motivieren
Pressekontakt:
Edenred Deutschland
Caroline Schmitt, Leitung Marketing, Tel. : +49 (0)89 - 63002 701,
caroline.schmitt(at)edenred.com