Apotheker informierenüber Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung / Wolf: "Gemeinsam mit der Ärzteschaft auf einem sehr guten Weg"

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(ots) - Angesichts des großen Interesses von Politik,
Ministerien, Verbraucher- und Patientenschützern und Krankenkassen am
"Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung" führen ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) weiterhin zahlreiche intensive Gespräche, um
die Details und Vorzüge des Konzepts zu erläutern. Bei der ABDA freut
man sich über das bisherige Feedback und den Wunsch aus dem
Bundesgesundheitsministerium nach einer ersten schrittweisen,
regionalen Umsetzung. Vor wenigen Wochen hatten KBV und ABDA in
Berlin erstmals ein detailliertes Zukunftskonzept zur
Arzneimittelversorgung präsentiert. Seitdem wurde das Konzept
Politik, Ministerium und Kassen vorgestellt und diskutiert.

"Wir freuen uns über die grundsätzlich positiven Reaktionen und
sehen uns gemeinsam mit der Ärzteschaft auf einem sehr guten Weg",
sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. "Es kann auch Sinn machen,
dieses Konzept zunächst regionalisiert zu implementieren und es dann
bundesweit anzubieten, damit möglichst schnell die Kassen und damit
die Versicherten auch finanziell entlastet werden. Gleichzeitig
verbessern wir die Versorgung von Millionen Patienten."

Das gemeinsame Konzept hat drei Bestandteile. Ãœber den beiden
"Säulen" des Konzepts, dem Medikationskatalog und der
Wirkstoffverordnung, bildet ein neues Medikationsmanagement das
"Dach". Das Medikationsmanagement richtet sich an chronisch kranke
Patienten, die mindestens fünf Arzneimittel dauerhaft einnehmen.
Jeweils ein Arzt und ein Apotheker übernehmen für ein Jahr gemeinsam
die kontinuierliche Betreuung. Sie erstellen und aktualisieren unter
anderem den vollständigen Medikationsplan. Arzneimittelrisiken lassen
sich so besser vermeiden.

Das Konzept sieht vor, dass Ärzte zukünftig Wirkstoff, Stärke,




Menge und Darreichungsform verordnen. Auf allen Arzneimittelpackungen
muss deutlich lesbar der Name des Wirkstoffs verzeichnet sein.
Grundlage für Verordnungen ist ein Medikationskatalog auf
Wirkstoffbasis, der eine leitliniengerechte Versorgung sicherstellt.
Der Apotheker wählt das Präparat aus und gibt es nach einer Beratung
an den Patienten ab. Der Patient erhält außerdem einen
Medikationsplan, der ihm genau anzeigt, welches Arzneimittel er in
welcher Dosierung wann und wie lange einnehmen soll.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
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Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
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Datum: 30.05.2011 - 15:22 Uhr
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