(ots) -
- Bundesrat fordert schnelle Etablierung der Honorarberatung in
Deutschland
- BVDH-Vorstand Karl Matthäus Schmidt: "Wir unterstützen die
Aussagen des Bundesrats nachdrücklich!"
- Gesetzliche Definition des Berufsbildes Honorarberater ist
zwingend erforderlich
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die
Honorarberatung schnellstmöglich auf eine tragfähige rechtliche
Grundlage zu stellen. Dies wird aus einer Stellungnahme zum
Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und
Vermögensanlagerechts deutlich, die vor wenigen Tagen veröffentlicht
wurde.
Der Vorstand des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH)
begrüßt die Stellungnahme der Länderkammer. BVDH-Vorstand Karl
Matthäus Schmidt: "Wir unterstützen die Aussagen des Bundesrats
nachdrücklich!"
Nach Auffassung des Bundesrats solle die Bundesregierung
insbesondere folgende Eckpunkte beachten:
- Gesetzliche Definition des Berufsbildes
"Honorarberater"
- Bezeichnungsschutz für den Begriff "Berater"
- Pflicht zur umfassenden Information und
Aufklärung über den Status und die Vergütung
- Abgrenzung der Finanzberatung von der
Finanzvermittlung
- Verbot von Mischformen zwischen Honorar- und
Provisionsberatung
- Möglichkeit der Honorarberatung ohne Provision
auch im Wertpapiergeschäft
Der Bundesrat greift damit die Forderungen des Berufsverbands
Deutscher Honorarberater e.V. (BVDH) für eine gesetzliche Regelung
der Honorarberatung praktisch unverändert auf. Honorarberatung ist
nach Ansicht des Bundesrats eine sinnvolle Alternative zu der in
Deutschland verbreiteten provisionsorientierten Finanzvermittlung.
Provisionen seien Ursache dafür, dass sich die Finanzberatung primär
am Einkommensinteresse der Berater oder den Gewinnzielen der Banken
ausrichte. Solange keine vollständige Transparenz über die
Finanzierung der Finanzberatung vorhanden sei, könnten Verbraucher
nicht erkennen, welche Anreize und Fehlanreize von Provisionen
ausgehen. Diese Informationen fehlten dann, um die richtige Auswahl
des Beraters und des Anlageprodukts zu treffen.
Aber selbst wenn die Höhe der Provisionen umfassend offen gelegt
werde, sei noch nicht gewährleistet, dass sich die Empfehlungen der
Anlagevermittler tatsächlich an den Zielen der Kunden orientieren.
Die Honorarberatung soll deshalb gestärkt werden.
Darüber hinaus kritisiert der Bundesrat - wie auch der BVDH - die
geplante Regulierung der Finanzanlagenvermittler im Gewerberecht.
Sinnvoll ist nach Ansicht des BVDH vielmehr eine Regulierung nach dem
Kreditwesengesetz. Diese ermöglicht Honorarberatern und
Finanzanlagenvermittlern eine umfassende Beratung ihrer Kunden.
BVDH-Vorstand Dieter Rauch: "Um die berechtigten Interessen der
betroffenen Finanzdienstleister nicht außer Acht zu lassen, muss vor
allem der mit einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz verbundene
administrative, personelle und finanzielle Aufwand den Bedürfnissen
kleinerer Finanzdienstleister angepasst werden."
Ãœber den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):
Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH
(Verbund Deutscher Honorarberater) gegründet. Er vertritt die
Interessen von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die
insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern
betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als
neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren.
Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, in dem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.
Ansprechpartner für die Medien:
Kathrin Kleinjung
Berufsverband deutscher Honorarberater e.V.
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