(ots) - Der Biogasrat e.V. hat die Ergebnisse der
Ressortabstimmung des Referentenentwurfs zum EEG 2012 als Schritt in
die richtige Richtung begrüßt. Danach sollen Anlagen, die Biogas und
Bioerdgas verstromen und größer als 500 kW sind künftig ihren Strom
am Markt verkaufen und von den Stromnetzbetreibern eine Marktprämie
beziehen, die neben der Abgeltung der Mehrkosten den Strombörsenpreis
garantiert. Unterdurchschnittliche Strompreisentwicklungen sollen in
der Nachschau auf den durchschnittlichen EEX-Preis ausgeglichen
werden. Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat e.V. schlägt
vor, dann auch noch den nächsten Schritt zu tun und über die
EEG-Umlage nur noch den Mehrkostenausgleich als festen
Vergütungsbestandteil zu garantieren und im Übrigen nur noch den
Marktpreis wirken zu lassen. "Die ursprünglich als optionale
Marktprämie der Regierung angedachte Lösung ist für den Dauerbetrieb
zu kompliziert. Der Biogasrat bietet als Alternative sein mit der
Universität Duisburg-Essen entwickeltes "einfaches"
Marktprämienmodell an, dass transparent und leicht abzurechnen ist",
erklärt Schultz.
Die Höhe der Vergütung für die Vor-Ort-Verstromung und die
Bioerdgaseinspeisung ist aus Sicht der gesamten Branche noch deutlich
zu gering. "Kostentreiber war in den vergangenen Jahren der
fehlgeleitete Gülle-Bonus, aber nicht die Vergütung für nachwachsende
Rohstoffe oder Reststoffe. Außerdem waren die Getreidepreise
niedrig", betont Reinhard Schultz. "Wir müssen etwas höher
einsteigen, können aber Dank der Marktprämie bis 2020 sicher einen
strammen Degressionskurs fahren, weil Effizienzreserven gewonnen
werden."
Die isolierte Vergärung von Gülle in kleinen hofnahen Anlagen, die
der Gesetzentwurf nunmehr vorschlägt, wird vom Biogasrat begrüßt.
"Allerdings gibt es manche Regionen mit einem extrem hohen
Nährstoffdruck, dass ein überregionales Nährstoffmanagement auch nur
sinnvoll mit größeren Gülleanlagen bewerkstelligt werden kann. Das
wäre gut für den Boden und gut für das Trinkwasser", unterstreicht
Schultz. "Hier brauchen wir noch Feinschliff am Gesetz".
Überraschend ist die die Herabsetzung des zulässigen Einsatzes von
Mais und Getreide in Biogasanlagen auf maximal 50 Prozent des
Einsatzmixes im Jahresdurchschnitt. "Hier wird über ein
Vergütungssystem im EEG Landwirtschaftspolitik gemacht, die selbst
nicht in der Lage ist, gute landwirtschaftliche Praxis überall
durchzusetzen", kritisiert Schultz. "Das muss Auswirkungen für die
Vergütung haben. Wenn die energiereichste Pflanze weitgehend aus dem
Verkehr gezogen wird, dann bedarf es einer Korrektur im Bereich der
Vergütung für weniger ertragreiche Einsatzstoffe."
Schultz fordert, dass der Einsatz biogener Reststoffe deutlich
besser vergütet wird, damit diese in die "Maislücke" springen können,
z.B. Zuckerrüben-Hackschnitzel.
"Wir haben mit der verbindlichen Marktprämie zwar eine modernere
und marktnähere Förderstruktur. Die wird jedoch in Schönheit
untergehen, wenn mit Biogas und Bioerdgas kein Geld verdient werden
kann.
Die Energiewende kommt nur dann, wenn es Unternehmen gibt, die
davon leben, diese Wende auch herbeizuführen. Die Energiewende
entscheidet sich nicht am Schreibtisch des Umweltministers, sondern
bei den Geschäftsführern und Vorständen der Unternehmen", moniert
Schultz abschließend.
Weitere Positionen dazu finden Sie auf unserer Homepage
www.biogasrat.de im Downloadbereich:
- Stellungnahme des Biogasrat e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Kurzbericht Marktprämienmodelle im Vergleich
- Studie zur Optimierung der marktnahen Förderung von
Biogas/Biomethan unter Berücksichtigung der Umwelt- und
Klimabilanz, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit
Pressekontakt:
Janet Hochi
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