PresseKat - Einhaltung des Datenschutzes bei der Auftrags-Datenverarbeitung muss überprüft werden

Einhaltung des Datenschutzes bei der Auftrags-Datenverarbeitung muss überprüft werden

ID: 417698

- Adress-Control GmbH erweitert Leistungsspektrum um Data-Control -

(firmenpresse) - Saarbrücken, 1. Juni 2011. Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) brachte
für nahezu jedes Unternehmen verschärfte Regelungen mit sich. Aber selbst wer im
eigenen Haus alle notwendigen Sicherungen durchführt, kann gegen den Datenschutz
verstoßen: Werden etwa Kundendaten durch einen externen Dienstleister verarbeitet, ist
dieser nicht alleine für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

„Nach Paragraph 11 des BDSG muss sich auch der Auftraggeber um alle notwendigen
Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes bei seinem Dienstleister kümmern“,
betont Dieter Süppmayer, Gründer und Geschäftsführer der Saarbrücker Adress-Control
Süppmayer GmbH (AC). Dabei reiche es nicht aus, nur die Erfüllung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben einzufordern und sie sich durch den Dienstleister
bestätigen zu lassen – es müsse auch vor Ort kontrolliert werden.

Adress-Control verfügt über eine langjährige Erfahrung bei der Kontrolle von Lettershops.
Alle relevanten Faktoren einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung werden dabei
überprüft. Dazu gehören sämtliche Arbeitsschritte von der Datenanlieferung bis zur
Endverarbeitung und Postauflieferung. Ziel ist eine deutlich reduzierte Makulaturmenge.

Jetzt wird diese Kontrollmaßnahme um die Überprüfung datenschutzrelevanter Aspekte
erweitert. Diesen Part übernehmen speziell geschulte Datenschutzexperten. Anhand
spezieller Checklisten werden alle in Frage kommenden Bereiche durchleuchtet.
Besonderes Augenmerk wird auf die Kontrolle der Organisation, des Zutritts zum
Unternehmen, des Datenzugangs sowie des Zugriffs auf die Daten gelegt. Durch die
umfassende Überprüfung werden Schwachstellen im Datenschutz schnell aufgedeckt.

Datensicherheit beginnt eben nicht erst bei den Speichermedien. Schon die Frage, ob
Räume ohne eingehende Kontrolle betreten werden können, kann zu einem veritablen




Problem werden. Schließlich nützen auch an sich gut gesicherte Daten nichts, wenn
Unbefugte etwa den ganzen Datenserver mitnehmen können.

AC prüft aber nicht nur die Sicherungsinstrumente, um der Datenschutz-Gesetzgebung
gerecht zu werden. Süppmayer: „Wenn ein Dienstleister mehrere Kunden gleichzeitig
betreut, dann ist beispielsweise die Mandantenfähigkeit der Systeme sehr wichtig“. Nur so
könne gewährleistet werden, dass Daten nicht widerrechtlich genutzt würden.

Adress-Control Süppmayer baut mit der Erweiterung von Lettershop-Control um die
Datenkontrolle ihr umfassendes Portfolio an Dienstleistung rund um das Direktmarketing
weiter aus.

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Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ADRESS-CONTROL GmbH wurde 1995 von Dieter Süppmayer gegründet, der auf eine
über 20-jährige Erfahrung im Direktmarketing zurückblicken kann. Schwerpunkte des
Leistungsspektrums sind Kontrollsysteme für Adressen, CRM und Call-Center sowie
Beratungsleistungen zur Prozessoptimierung. Das Unternehmen beschäftigt dazu Mitarbeiter
aus mehreren Ländern. Kunden sind unter anderem Weltbild, Otto, Axel Springer Verlag,
Conrad, Bonprix, Office Depot und Yves Rocher.



Leseranfragen:

ADRESS-CONTROL GmbH,
Dieter Süppmayer
Heidenkopferdell 6
66123 Saarbrücken
Tel: +49 – (0)6805 – 9285 – 41
Fax: +49 – (0)6805 – 9285 – 32
E-Mail: dsueppmayer(at)adresscontrol.de
www.adresscontrol.de



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Datum: 01.06.2011 - 14:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Holger Albers
Stadt:

Saarbrücken


Telefon: 06805 – 9285 – 01

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