(ots) - Berlin, 01.06.2011 - Der Deutsche Ärztetag hat die
Koalition aufgefordert, die Reform der amtlichen Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) schnell auf den Weg zu bringen und noch in dieser
Legislaturperiode zu implementieren. Die GOÄ, nach der
privatärztliche Leistungen abgerechnet werden, dient dem
Interessenausgleich zwischen Arzt und Patient. Durch das Festlegen
von Höchstsätzen werden die Patientinnen und Patienten vor
finanzieller Überforderung geschützt. Durch das Festlegen von
Mindestsätzen werden die notwendigen Voraussetzungen einer
qualitätsgesicherten Patientenversorgung gewährleistet. Damit die GOÄ
diese Doppelschutzfunktion erfüllen kann, müsse sie dringend
aktualisiert werden. Das Leistungsverzeichnis sei veraltet. Zudem sei
eine Anpassung an die Kostenentwicklung erforderlich. "Seit 1983
wurde der Punktwert der GOÄ um 14 Prozent angehoben - der Anstieg der
Verbraucherpreise betrug im Vergleichszeitraum demgegenüber rund 70
Prozent", konstatieren die Delegierten des Ärztetages in ihrem
Beschluss. Grundlage der GOÄ-Novelle soll ein entsprechendes Konzept
der Bundesärztekammer sein. Unter Einbeziehung von rund 160
verschiedenen ärztlichen Berufsverbänden und medizinischen
Fachgesellschaften hat die BÄK einen umfassenden Vorschlag für eine
neue GOÄ erarbeitet. Dabei wurde jede einzelne Position des neuen
Leistungskatalogs betriebswirtschaftlich kalkuliert. Insgesamt wurden
170 Funktionskostenstellenbeschreibungen und eigenständig erhobene
Daten in insgesamt 70.000 Einzelparametern dargestellt. In Anbetracht
dieser Vorarbeiten gebe es keinen Grund, die Novellierung der GOÄ auf
die lange Bank zu schieben. In einem weiteren Beschluss forderte das
Ärzteparlament, auf die Einführung einer Öffnungsklausel in der GOÄ
zu verzichten. Die Klausel würde es ermöglichen, dass ärztliche
Leistungen außerhalb der staatlich geregelten Gebührenordnungen auf
Grundlage von Separatverträgen zwischen Privatversicherern und Ärzten
abgerechnet werden können. Dies würde zu einem existenzgefährdenden
und qualitätssenkenden Preiswettbewerb führen. "Ferner birgt die
Öffnungsklausel die Gefahr einer tendenziellen Verschlechterung der
ärztlichen Versorgungssituation, da die Patienten nur ausgewählte
Vertragsärzte aufsuchen dürfen, was gerade in ländlichen Gebieten zu
weiten Wegen führen dürfte", heißt es in dem Beschluss des
Ärztetages.
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