(ots) - Die Bundesregierung befindet sich auf der
Zielgeraden. Bis zur Sommerpause soll die angestrebte Energiewende
verbindlich sein, für die zahlreiche Gesetzesänderungen notwendig
sind. Dazu ist heute das Kabinett zusammenkommen. Als Grundlage für
die Beschlussfassung diente der Bericht der Ethikkommission, die
einen Ausstieg aus der Kernkraft bis 2021 empfiehlt. Der Verband
kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt einen schnellen Ausstieg aus der
Kernenergie. "Es ist wichtig, dass sich das Bundeskabinett auf ein
festes Ausstiegsdatum geeinigt hat. Entscheidend ist dabei neben dem
Ausstiegsdatum vor allem auch der Ausstiegspfad. Wir begrüßen es
daher ausdrücklich, dass es im Konsens mit den Bundesländern für
jedes einzelne Kernkraftwerk einen klaren Endtermin geben wird. Ohne
eine solch klare Festlegung würde es auch keine Planungs- und
Investitionssicherheit für die Energiebranche geben", so Stephan
Weil, VKU-Präsident und Oberbürgermeister von Hannover.
Wichtige Meilensteine für den Umbau des Energiesystems sind ein
Ausbau der Stromerzeugung mit hocheffizienten und flexiblen
Gaskraftwerken, Kraft-Wärme-Kopplung sowie erneuerbaren Energien.
Daran gekoppelt ist eine Modernisierung der gesamten
Netzinfrastruktur. "Die Stadtwerke und andere Investoren stehen
längst bereit. Eine Versorgungslücke wird es nicht geben, wenn die
Rahmenbedingungen stimmen. Hier geht es um Milliardeninvestitionen,
die jetzt hoffentlich klare Rechts- und Investitionssicherheit
erhalten", so Weil weiter.
Der Umbau des Energiesystems bietet weitreichende Möglichkeiten:
"Er kann für Deutschland zum Wirtschaftsmotor werden und ebnet den
Weg für neue Forschungszweige, die einen Wettbewerbs- und
Technologievorteil bedeuten, und Investitionen und Arbeitsplätze
sichern", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "Die
Stadtwerke wollen und werden ihren Beitrag an diesem
gesamtgesellschaftlichen Zukunftsprojekt leisten. Das Bundeskabinett
hat dafür heute eine wichtige Grundlage gelegt."
Für den Ausbau dezentraler Strukturen und die Umsetzung der
ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung ist die
hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ein wichtiger Baustein.
Durch hohe Effizienzgrade leistet sie bereits heute einen
maßgeblichen Beitrag für die Steigerung der Versorgungssicherheit,
die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verminderung der
Energieabhängigkeit der Europäischen Union (EU). Hier muss die
Bundesregierung im nächsten Schritt aber noch deutlich nachsteuern:
"Um unseren Unternehmen perspektivisch mehr Planungssicherheit für
Investitionen zu geben, muss an dem gesetzlich verankerten
KWK-Ausbauziel festgehalten werden. Umso wichtiger sind eine
Weiterführung der Förderung von KWK- und Mini-KWK-Anlagen sowie die
Erhöhung der KWK-Zuschläge", erklärt Reck. Im Rahmen des
EU-Energieeffizienzplans wurde bereits ein Einspeisevorrang für
KWK-Strom vermerkt. "Dieser ist wichtig und muss auch in Deutschland
gelten. Nur so können wir verhindern, dass bei Netzengpässen
KWK-Anlagen von Ãœbertragungsnetzbetreibern abgeschaltet werden."
Die in der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)
vorgesehenen Maßnahmen zur Marktintegration erneuerbarer Energien
sind im Grundsatz zu begrüßen, doch müssen sie nachgebessert werden,
um eine Anreizwirkung zu entfalten. "Das Grünstromprivileg sollte
weiterhin als Hebel genutzt werden, um die Erneuerbaren in den Markt
zu bringen. Dazu darf es nicht zu restriktiv ausgestaltet sein. Die
Marktprämie, die den eigenverantwortlichen Verkauf von EEG-Strom mit
einem Zuschuss unterstützt, sollte erhöht werden, damit sie von den
Unternehmen genutzt wird", sagt Reck. "Bei der EEG-Förderung darf es
zu keinem Missverhältnis von zentralen und dezentralen Anlagen
kommen. Umso mehr ist eine ausreichende Förderung und die
Beibehaltung der derzeitigen Vergütung auch für die Windkraft an Land
notwendig. Hier müssen zusätzlich die vorhandenen
Repowering-Potenziale heben und nutzen."
Der Ausbau der Erneuerbaren kann jedoch nur gelingen, wenn neben
den Übertragungs- auch der Aus- und Umbau der Verteilnetze gestärkt
wird. Bereits heute werden über 80 Prozent der erneuerbaren Energien
auf der Verteilnetzebene eingespeist. Die Kosten dafür werden bis
2030 auf 25 Milliarden Euro geschätzt. Darin noch nicht enthalten
sind die Kosten für den Umbau zu intelligenten Netzen. "Auch diese
müssen wir berücksichtigen, um die schwankenden Einspeisemengen von
Strom aus Erneuerbaren auszugleichen. "Das minimiert den notwendigen
Ausbaubedarf bei den Stromautobahnen und steigert die Akzeptanz bei
den Bürgern", erklärt Reck. Auch die Novellierung des
Energiewirtschaftsgesetzes wird von der Bundesregierung zu Recht in
den Kontext der Energiewende gestellt. "Jedoch dürfen den Stadtwerken
dadurch keine zusätzlichen bürokratischen Lasten auferlegt werden.
Besonders unerfreulich ist, dass die für die Förderung von
Investitionen in den Verteilernetzen notwendigen Änderungen der
Anreizregulierungsverordnung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben
wurden."
Um die Energiewende zu vollziehen, werden durch die angestrebten
Maßnahmen die Energiepreise vorübergehend moderat steigen. "Jedoch
könne dieser Preisanstieg durch Energieeffizienzmaßnahmen, auch durch
die Verbraucher selber, deutlich abgemildert werden. Die finanzielle
Aufstockung des KfW-Programms zur Förderung der energetischen
Gebäudesanierung ist dafür ein wichtiger Schritt", so Reck. "Zudem
fängt der vermehrte Neubau von Gaskraftwerken und die damit
einhergehenden Effizienzgewinne die Preissteigerung mittelfristig
wieder auf". Danach liege das Preisniveau wieder auf dem Stand ohne
Kernenergieausstieg.
Die Stadtwerke seien kurz- und mittelfristig in der Lage,
umfangreich in die Modernisierung und den Neubau von
Erzeugungskapazitäten wie erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung
oder Gaskraftwerke sowie in die Optimierung und den Ausbau der
Verteilernetze zu investieren, so Reck abschließend. Derzeit werden
bereits über acht Milliarden Euro von den Stadtwerken in den Ausbau
der Energieerzeugung investiert. "Wenn jetzt die richtigen Weichen
durch die Politik gestellt werden, können unsere Unternehmen
mindestens weitere sechs Milliarden Euro investieren, um ihren Anteil
am beschleunigten Umbau der Energieerzeugung in Deutschland zu
leisten."
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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