PresseKat - Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht

ID: 420014

Aufsichtspflicht auf dem Weg zum Kindergarten

(firmenpresse) - Beschädigt ein Kind auf dem Weg zum Kindergarten mit seinem Fahrrad einen PKW, haften die Eltern nicht automatisch für den Schaden. Nach Mitteilung der D.A.S. betonte das Amtsgericht München, dass von den Eltern nicht verlangt werden kann, bei einem fünfjährigen Kind ständig die Lenkstange des Fahrrads festzuhalten.
(Az. 122 C 8128/10)

Hintergrundinformation:
Immer wieder hört und liest man "Eltern haften für ihre Kinder." Dies ist jedoch in Wahrheit nicht immer der Fall. Zwar gilt per Gesetz, dass Kinder vor Vollendung des siebenten Lebensjahres nicht für Schäden haften, die sie anderen zufügen. Die Eltern haften dann oft wegen einer Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Wann diese verletzt ist, ist jedoch stark vom Einzelfall abhängig. Der Fall: Eine Münchner Mercedesfahrerin war an einem Kindergarten vorbei gefahren. Davor standen Kinder mit Fahrrädern. Als ein Rad umstürzte, zerkratzte die daran befestigte Sichtstange die linken Türen des PKW. Die Reparatur schlug mit 1.350 Euro zu Buche. Der Ehemann der Fahrerin verklagte nun den Vater des Kindes, dem das Rad umgefallen war. Das Mädchen sei bereits vor dem Unfall allein und unbeaufsichtigt unterwegs gewesen. Das Urteil: Das Amtsgericht sah hier keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläuterte das Gericht, dass sich das Maß der nötigen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie der Voraussehbarkeit eines schädigenden Verhaltens richte. Zwar sei bei nicht schulpflichtigen Kindern im Straßenverkehr generell eine Aufsicht nötig. Allerdings dürfe man auch ihre Erfahrung und die Straßensituation nicht vernachlässigen. Die Fünfjährige sei seit zweieinhalb Jahren unter Aufsicht unfallfrei per Fahrrad zum Kindergarten gefahren. Der Vater habe sie hier das letzte Stück allein vorausfahren lassen. Durch Zeugen sei erwiesen, dass er mit seinen Kindern aus einem Weg gekommen sei, der überwiegend nur Rad- und Fußweg sei. Ein Kind müsse zu selbstständigem Verhalten im Straßenverkehr erzogen werden. Zudem sei das Rad nur aufgrund eines Getümmels vor dem Kindergarten umgefallen. Dieses hätte der Vater auch bei Anwesenheit nicht verhindern können. Es könne nicht verlangt werden, dass er ständig die Lenkstange festhalte.




Amtsgericht München, Urteil vom 19.11.2010, Az. 122 C 8128/10

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Was seinem Patenkind schenken? „Diese Woche schon geschlafen?“
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.06.2011 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 420014
Anzahl Zeichen: 2419

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1382

Kategorie:

Familie & Kinder


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung