(ots) - Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert den am
Montag vorgestellten Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG). Dieser sieht erneut Einschnitte bei der Förderung von
Solarstrom vor. So soll der bislang gültige finanzielle Anreiz zum
Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms nach den Vorstellungen
der Bundesregierung deutlich reduziert werden. Damit würde ein
wichtiger Impuls zur Entwicklung intelligenter Systeme der
Verbrauchssteuerung und der Speicherung von Solarstrom entfallen. Ihr
Einsatz gilt als eine wichtige Voraussetzung für die Integration
größerer Mengen Solarstroms in das Stromnetz. Ein möglichst hoher
Anteil selbst genutzten Solarstroms spart nach Angaben des
Branchenverbandes zudem Kosten bei der Verbraucher-Umlage der
Solarstromförderung, wirkt netzstabilisierend und verringert den
Bedarf zum Ausbau der Stromnetze im Zusammenhang mit der
Energiewende.
Die Politik führt an, den Ausbau der Erneuerbaren Energien
möglichst kosteneffizient gestalten zu wollen. Dieses Ziel werde nach
Auffassung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) mit
dem vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch verfehlt. Billigmacher der
Solarstrom-Produktion wie z.B. der Eigenverbrauchs-Anreiz würden
massiv beschnitten. Auch die Förderung besonders preiswerter
Freiflächen-Solaranlagen werde weiterhin vernachlässigt.
Effizienzspielräume und mögliche Abkürzungen auf dem Weg zur
Wettbewerbsfähigkeit blieben damit ungenutzt.
"Jede Kilowattstunde Solarstrom, die am Erzeugungsort verbraucht
wird, verringert den Ausbaubedarf der Stromnetze. Es ist daher
unverständlich, dass die Anreize zum Eigenverbrauch selbst erzeugten
Solarstroms zusammengestrichen werden sollen", kritisiert Carsten
Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Um die Energiewende
möglichst kosteneffizient und bürgernah zu gestalten, bedürfe es
einer verstärkten Nutzung der Photovoltaik im eigenen Haushalt.
Bei einem Anteil des Eigenverbrauchs von über 30 Prozent erhält
selbst verbrauchter Solarstrom derzeit eine Zusatzvergütung. Diese
soll ab 1.1.2012 für neue Solarstromanlagen entfallen. Gleichzeitig
sollen große Solarstromerzeuger (über 100 kW-Leistung) aus der
Eigenverbrauchsregelung gestrichen werden. Sinnvoll wären nach
BSW-Angaben hingegen eine bessere Einbeziehung von größeren
Solaranlagen auf Gewerbe- und Industriedächern in den gesetzlichen
Eigenverbrauchsanreiz, da Gewerbebetriebe häufig über große
Potenziale zur Laststeuerung verfügen.
Ebenso unverständlich ist der Gesetzentwurf in Bezug auf
Freiflächenanlagen, die Solarstrom am günstigsten erzeugen können.
Die äußerst rigide Flächenbeschränkung auf sogenannte
Konversionsflächen wie ehemalige Müllhalden, Munitionslagerstätten
oder entlang von Verkehrswegen soll entgegen den Vorstellungen der
Solarwirtschaft nicht aufgehoben werden. "Die Wiederaufnahme von
PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in die EEG-Förderung wäre
ein wichtiger Beleg gewesen für einen ambitionierten Ausbau der
Solarstromerzeugung. In Kürze werden Freiflächen-Solaranlagen Strom
auf dem Kostenniveau von Offshore-Windanlagen produzieren, ohne dass
dafür Hochspannungs-Trassen von der Küste zu den Alpen gebaut werden
müssten."
Der BSW-Solar appelliert an die Mitglieder des deutschen
Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Eigenverbrauch
von Solarstrom zu stärken anstatt zu kürzen und Photovoltaikanlagen
auf landwirtschaftliche Flächen wieder in die Förderung aufzunehmen.
Pressekontakt:
David Wedepohl
Pressesprecher
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
wedepohl(at)bsw-solar.de
Telefon: 030 / 29 777 88-30