(ots) - Bei Arbeitsunfällen werden meist die Hände und
Finger verletzt, mit großem Abstand gefolgt von Füßen und Zehen. Das
zeigen Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW), die als zweitgrößte gesetzliche
Unfallversicherung in Deutschland für rund sieben Millionen
Versicherte in Gesundheits-, Pflege-, Sozial- und Beautyberufen
zuständig ist. Bei über einem Drittel der gemeldeten Arbeitsunfälle
traf es die Hände oder die Finger, bei weiteren 20 Prozent die Füße
oder Zehen. Auch Beine und Knie (15 Prozent) sowie Arme und Schultern
(10 Prozent) trugen relativ häufig Verletzungen davon.
"Am häufigsten passieren Stürze", berichtet BGW-Experte Dirk
Römer, "zum Beispiel auf glatten oder rutschigen Fußböden, auf
Treppen, durch Stolperfallen, zu locker sitzendes Schuhwerk oder hohe
Absätze." Dass dabei Hände und Finger noch öfter verletzt werden als
Füße und Zehen, verwundert im ersten Moment. "Die meisten Menschen
versuchen sich beim Fallen mit den Händen abzufangen", erklärt Römer.
Wird ein Arbeitsunfall der gesetzlichen Unfallversicherung
gemeldet, organisiert diese die weitere Behandlung und die sich
eventuell anschließende Rehabilitation. Außerdem kommt sie für die
entstehenden Kosten auf. Die Leistungen gehen dabei in der Regel
deutlich über die der Krankenversicherung hinaus. Längst nicht alle
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle verlaufen glimpflich. Kompliziert
und kostenintensiv sind zum Beispiel Gelenkverletzungen - ganz zu
schweigen von Schädel-Hirn-Traumen oder Wirbelsäulenverletzungen, die
ebenfalls Folgen ganz "banaler" Ausrutscher sein können.
Am besten ist es, wenn erst gar kein Unfall passiert. Die BGW
empfiehlt deshalb unter anderem rutschhemmende Fußböden, das
Vermeiden von Stolperfallen, gute Beleuchtung, das Verwenden sicherer
Tritte und Leitern sowie das Tragen geeigneter Schuhe.
Info-Grafik und weitere Meldungen
Zu diesem Text bieten wir Ihnen auch eine Info-Grafik an: in
unserem digitalen Pressezentrum unter www.bgw-online.de. Dort finden
Sie zudem weitere Presseinformationen der BGW.
Ãœber uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für rund sieben Millionen Versicherte in
fast 630.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte
Berufsgenossenschaft.
Pressekontakt:
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