(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert
anlässlich des deutschen Kinder- und Jugendhilfetags vom 7. bis 9.
Juni in Stuttgart, dass die Menschenrechte von Kindern in Deutschland
umfassend Beachtung finden. "Auch nach Rücknahme der deutschen
Vorbehaltserklärungen zur UN-Kinderrechtskonvention im vergangenen
Jahr wird die weit reichende Bedeutung der Kinderrechtskonvention bis
heute von der Politik, den Behörden und Gerichten nicht ausreichend
erkannt", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts.
In einer heute (7. Juni) erscheinenden Publikation zur Geltung und
Anwendbarkeit der UN-Kinderrechtskonvention weist das Institut darauf
hin, dass die Kinderrechtskonvention von 1989 in der Rechtspraxis
bisher kaum eine Rolle gespielt habe. Der Autor der Publikation,
Hendrik Cremer, fordert, dass deutsche Behörden und Gerichte die in
der Konvention verankerten Kinderrechte nun nach der Rücknahme der
Vorbehalte beachten und wirksam zur Anwendung bringen müssten. "Dabei
setzen sich die Rechte der Kinderrechtskonvention nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem einfachen
nationalen Recht grundsätzlich durch", so Cremer.
Das Institut fordert den Gesetzgeber auf, die Gesetzgebung
umfassend auf den Prüfstand zu stellen, um sie mit den Vorgaben der
Konvention in Einklang zu bringen. Das würde Kindern den Weg vor die
Gerichte ersparen. Bis heute sei die Rechtsträgerschaft von Kindern
nicht einmal in der deutschen Kinder- und Jugendhilfe ausreichend
berücksichtigt.
Zudem müsse die Stärkung von Kinderrechten auch mit einer
Verfassungsänderung einhergehen. Im Text des deutschen Grundgesetzes
tauchten Kinder bisher nur als Anhängsel der Familie auf. Eine
Grundgesetzänderung sollte die Rechtsträgerschaft von Kindern
deutlich zum Ausdruck bringen und Kernverpflichtungen aus dem
internationalen Menschenrechtsschutz gegenüber Kindern aufnehmen, so
Cremer. "Die Europäische Union, die in ihrer Grundrechte-Charta die
Rechte des Kindes explizit verortet hat, könnte hier für Deutschland
ein gutes Vorbild sein."
Publikation:
Hendrik Cremer: Die UN-Kinderrechtskonvention. Geltung und
Anwendbarkeit in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte.
Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin, Juni 2011.
http://ots.de/z3Byf
Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Referent des Deutschen
Instituts für Menschenrechte und Podiumsteilnehmer des Fachforums
"Kinderrechte ohne Vorbehalte?!- was nun?" am 09. Juni
2011,11:30-13:30 Uhr, beim deutschen Kinder- und Jugendhilfetag
http://ots.de/Sc6Bp
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