PresseKat - Abmahnung Urteil

Abmahnung Urteil

ID: 421460

OLG Köln (Az. 6 W 30/11) Filesharing: Wird der Verbraucher von Abgabe der Unterlassungserklärung abgehalten muss der Rechteinhaber die Kosten des Verfahrens tragen

(firmenpresse) - Auf das OLG Köln ist für Rechteinhaber die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen versenden kein Verlass mehr( Für das LG Köln gilt das freilich nicht).

Die Kollegen Richter Süme aus Hamburg haben einen Erfolg für abgemahnte Filesharingnutzer erzielen können.

So hat das OLG Köln festgestellt, dass in einer Abmahnung wegen Filesharing keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den Verbraucher von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können. Der abmahnende Rechteinhaber hatte das der Abmahnung beigefügte Muster der Unterlassungserklärung auf alle seine Werke erstreckt, obwohl ein solch weiter Unterlassungsanspruch nicht bestand. Weiterhin versah er die Unterlassungserklärung mit dem Hinweis, dass Einschränkungen der Unterlassungserklärung zur Unwirksamkeit des Unterlassungsversprechens führen können.

Das OLG Köln entschied, dass der Abgemahnte die Kosten einer einstweiligen Verfügung nicht tragen muss. Er sei als Verbraucher deutlich unerfahrener in Rechtsangelegenheiten als ein Gewerbetreibender. Die hohe Anzahl in Anspruch genommener Endverbraucher bei Filesharing sei ein neues Phänomen….

Welche Konsequenzen dieser Beschluss hat, ist noch nicht abzusehen. Jedenfalls dürfte er Auswirkungen auf den Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnungen haben, in denen gegenüber Verbrauchern zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert wird, die weiter ist als der dem Rechteinhaber zustehende Unterlassungsanspruch. Zumindest dann, wenn Hinweise wie beispielsweise in den Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer enthalten sind, dass „ Einschränkungen die Unterlassungserklärung unwirksam machen können“.

Desweiteren stellt sich die Frage, wie das Risiko der Abgemahnten zu beurteilen ist, die keine Unterlassungserklärung mit den oben erwähnten Zusätzen abgegeben haben. Man könnte annehmen gering, denn selbst im Falle einer Klage kann durch ein sofortiges Anerkenntnis die Kostentragungslast in Richtung Rechteinhaber verschoben werden.





Zudem wird auch die Frage aufgeworfen, ob nicht sogar bereits abgegebene Unterlassungserklärungen durch Verbraucher angefochten werden können, und sodann ohne Rechtsgrund erfolgte Zahlungen zurückgefordert werden können. Sicherlich eine gewagte These.


Verbraucher, die eine Abmahnung erhalten haben, sollten die eingeforderte Unterlassungserklärung auf jeden Fall anwaltlich überprüfen lassen.




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Abmahnung Waldorf Frommer Abmahnung Waldorf Frommer für Britney  Spears
Bereitgestellt von Benutzer: SSVR
Datum: 08.06.2011 - 16:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 421460
Anzahl Zeichen: 2712

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.06.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abmahnung Urteil "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Sievers Scharfenberg von Rüden (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Abmahnung FAREDS ...

Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Rechtanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Namen der MIG Film GmbH ab, wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Peer-to-peer Netzwerken (z.B. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack [Kazaa Lite ...

Abmahnung Waldorf für Astro Boy ...

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke ab. Konkret geht es um das Filmwerk "Astro Boy" ...

Abmahnung Rasch - Katy Perry ...

Die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg (Adresse: An der Alster 6, 20099 Hamburg) mahnen wegen angeblichen Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten in sog. Filesharing-Netzwerken (P2P) für für EMI Music Germany GmbH & Co.KG ab. Diesmal i ...

Alle Meldungen von Sievers Scharfenberg von Rüden