PresseKat - Problematischer Anspruch auf Kindergeld bei Aupair-Aufenthalten. Wie man sich absichert.

Problematischer Anspruch auf Kindergeld bei Aupair-Aufenthalten. Wie man sich absichert.

ID: 421488

Auslandsaufenthalte von Au-Pairs - ohne angemessenem Sprachunterricht kein Geld.Streichung des Kindergeldes bei ungenügender Stundenzahl von Sprachkursen.

(firmenpresse) - Ein längerer Auslandsaufenthalt gehört für viele Jugendliche zum Lebenslauf. Gerade Mädchen und junge Frauen nehmen die Gelegenheit wahr, um im Anschluss an die Schulzeit ein Auslandsjahr als Au-pair einzulegen, meist auf ein halbes bis zu einem Jahr, vielleicht noch mit ein bis drei Monaten angehängtem Urlaub, um Land und Leute besser kennenzulernen.

Dahinter steht der Wunsch die Sprachkenntnisse zu vertiefen und Auslandserfahrungen zu sammeln, bevor Studium oder Ausbildung beginnen.
Eine Aupairtätigkeit stellt für viele mangels genügend finanzieller Eigenmittel eine attraktive Art des Auslandsaufenthalts dar, denn Kost und Logis sind frei, ein Taschengeld wird gezahlt, und die Arbeit findet in einem geregelten, anerkannten Rahmen statt. Aufgaben sind Kinderbetreuung sowie leichte Hausarbeiten
Kultur, Sprache und Menschen des bislang doch fremden Gastlandes lassen sich so gut kennenlernen, neue Fähigkeiten, interkulturelle Kompetenz und Selbständigkeit werden erworben und steigern die Karrierechancen.
Fester Bestandteil eines Aupairaufenthalts ist immer ein Sprachkurs zur Aneignung der Sprache des Gastlandes.

Mittlerweile existieren mehrere Urteile von Finanzgerichten zum Thema Au-Pairs, Sprachkurse und Kindergeld. Tenor: Eltern haben demnach keinen Anspruch mehr auf Kindergeld beim einem Aupair-Aufenthalt von Tochter oder Sohn, wenn kein "ordentlicher" Sprachunterricht erfolge. Die Begründung der der Finanzgerichte Münster, München und Niedersachsen: das Kindergeld stehe Eltern bei einem Au-pair-Aufenthalt ihres Nachwuchses nur dann zu, wenn der Sprachunterricht mindestens zehn Wochenstunden betrage, wobei Lern- und Nachbereitungszeiten nicht einzurechnen seien.

Betroffen von den Urteilen ist das "Cultural Care Au-pair-Programm" in den USA FG München, Urteil v. 20. Juli 2010, Az.: 10 K 1950/09, (FG Münster, Urteil v. 9. Juli 2010, EFG 2011, S. 652; und FG Niedersachsen, Urteil v. 3. Dezember 2010, Az.: 7 K 137/10).





Was zu tun ist, um den Kindergeldanspruch während der Au-pair-Tätigkeit seines Kindes nicht verlieren, findet sich auf nachfolgende genannter Webseite.
Dort gibt´s nicht nur Informationen zu Fragen von Eltern, deren Kinder es ins Ausland zieht, sonder auch solche von Gasteltern hierzulande, die ein ausländisches Aupair einladen wollen oder auch bereits haben.

Adresse:

http://www.aupairversicherung.org

Ferner auch mit Stellenbörse für künftige Aupairs, die es ins Ausland zieht sowie für Eltern hier, die eines beschäftigen möchten:

http://www.au-pair-box.com

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Verlag und Betreiber diverser Reiseseiten und Jugendportale. Bücher zu Sachthemen, Jobs, Praktika, Aupair, Freiwilligendiensten, Reise, Reiseberichte, Interrail, Autobiographien.



PresseKontakt / Agentur:

interconnections medien & reise e.K.
Georg Beckmann
Schillerstr. 44
79102 Freiburg
info(at)interconnections.de
0761 700 650
http://www.interconnections.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Jugendweihe - Geschenkideen mit Symbolwert: GeschenkBaum und BaumSparVertrag Fünf mal fünf gleich tolle Ferien
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.06.2011 - 16:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 421488
Anzahl Zeichen: 2808

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Georg Beckmann
Stadt:

Freiburg


Telefon: 0761 700 650

Kategorie:

Familie & Kinder


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Problematischer Anspruch auf Kindergeld bei Aupair-Aufenthalten. Wie man sich absichert."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

interconnections medien&reise e.K. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ab in die Ferien - und kostenlos! ...

Eine neue Webseite ermöglicht es Eltern, sich zusammenzufinden und kostenlos die Ferien für ihre Kinder zu organisieren. Viele Eltern würden auch mal gerne wieder ihren Urlaub zu zweit genießen und dabei ihre Jugendlichen gut versorgt wissen. ...

Preiswert durch Europa - am besten per Interrailticket ...

Gleich bei Ferienbeginn geht auch gleich wieder die Interrailzeit los. Das Interrailticket ist ein Dauerläufer seit rund vierzig Jahren. Warum? Ganz einfach: Es stellt eine der spannendsten, nettesten und billigsten Reisemöglichkeiten dar, um E ...

Alle Meldungen von interconnections medien&reise e.K.