PresseKat - Abmahnung Waldorf Frommer - Thomas D.

Abmahnung Waldorf Frommer - Thomas D.

ID: 422271

Abmahnung Waldorf Frommer Thomas D. Lektionen in Demut 11.0 iAv. Sony Music

(firmenpresse) - Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das das Album Lektionen in Demut des Künstlers Thomas D. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 EUR.

Welche Titel sind auf dem Album Lektionen in Demut 11.0, das durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wird enthalten?

01.Thomas D – Prolog 11.0 01:22
02.Thomas D – König der Narren 11.0 04:40
03.Thomas D – Auf dem Planeten des ewigen Regens 11.0 04:37
04.Thomas D – Seelenlos 11.0 05:03
05.Thomas D – Lektionen in Demut 11.0 07:46
06.Thomas D – Avatar Iso Superstar 11.0 04:14
07.Thomas D – Die Speicherstadt 11.0 05:09
08.Thomas D – Uns trennt das Leben 11.0 05:28
09.Thomas D – Wo ist dein Paradies 11.0 05:25
10.Thomas D – Ich bin der Sturm 11.0 01:54
11.Thomas D – Denk jetzt nicht 11.0 06:39
12.Thomas D – Gebet an den Planet 11.0 – (Album Version) 05:35
13.Thomas D – Bist du glücklich 11.0 05:50

Quelle: Sony Music

In den Abmahnungen wird darauf aufmerksam gemacht, dass der bloße Einwand, der Anschlussinhaber hätte die Rechtsverletzung nicht begangen von Gerichten als spekulativ und lebensfremd zurückgewiesen wird.

Konkrete Schritte bei Ihrer Abmahnung Lektionen in Demut des Künstlers Thomas D durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte München

Fristen bei der Abmahnung

In urheberrechtlichen Abmahnungen werden meist Minimalfristen von 5 bis 7 Tagen gesetzt. Diese kurzen Fristen erscheinen im Vergleich zu Fristen in anderen Rechtsgebieten zu kurz. Mehrere Gerichte haben jedoch entschieden, dass aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen auch solche kurzen Fristen nicht zu beanstanden sind. Die Fristen sind daher unbedingt einzuhalten. Auch wenn Sie die Abmahnung nur durch einfachen Brief und nicht per Einschreiben erhalten haben, sollten Sie reagieren. Der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Kanzlei ist nämlich lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den Postweg gebracht wurde. Reagieren Sie nicht, kann bei einem zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden.





Unterlassungserklärung im Rahmen der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte (Lektionen in Demut des Künstlers Thomas D)

Sie sind nicht gezwungen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu unterschreiben. Diese enthält für Sie nachteilige Klauseln und kann entsprechend abgeändert werden. Hierzu sollte jedoch rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden, da die Unterlassungserklärung nicht beliebig abgeändert werden kann. Der Inhalt der Unterlassungserklärung muss sich an den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls orientieren. Ob die Unterlassungserklärungen eher weit oder eng zu formulieren ist, richtet sich danach, in welchem Umfang Sie Musik/Filme/PC-Spiele in Tauschbörsen heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt haben. Es kann in diesem Zusammenhang auch durchaus sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber Rechteinhabern abzugeben, von denen Sie bisher nicht abgemahnt wurden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn in der ersten Abmahnung ein Musikstück abgemahnt wurde, welches Teil eines Samplers ist (German Top 100, The Dome, Bravo Hits, Bravo Black Hits?). In diesen Fällen besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Geforderte Beträge im Rahmen der Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Die Rechteinhaber fordern in den Abmahnungen Anwaltskosten und Schadenersatz, der angeblich durch die öffentliche Zugänglichmachung des Films/des Musikstücks/des PC-Spiels entstandenen sein soll. Wie der Schaden konkret entstanden ist und wie hoch er sein soll, können die Rechteinhaber meist nur schwer nachweisen. Dass die Rechtsanwaltskosten aufgrund der Vielzahl gleichartiger Schreiben tatsächlich entstanden sind, dürfte zweifelhaft sein. Die Erfahrung zeigt, dass sich die geforderten Beträge oft deutlich reduzieren lassen.


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Datum: 09.06.2011 - 16:02 Uhr
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