Baugeld Tipp der Woche: Grundbesitzerhaftpflicht & Co - Schutz für das Mietshaus
von Marcus Rex, Gründer und Vorstand BS Baugeld Spezialisten AG
(firmenpresse) - Baugeld Tipp der Woche: Grundbesitzerhaftpflicht & Co - Schutz für das Mietshaus
von Marcus Rex, Gründer und Vorstand BS Baugeld Spezialisten AG
Die vermietete Immobilie ist eine teure Kapitalanlage. Umso schlimmer, wenn sie zerstört oder durch sie ein Schaden verursacht wird. Die Grundbesitzerhaftpflicht und die Wohngebäudeversicherung gelten deshalb als absolutes Muss.
Bei der Immobilie besteht ein Risiko in doppeltem Sinne: Einerseits kann sie in Teilen oder ganz durch Feuer oder Naturgewalten zerstört werden, was ein finanzielles Fiasko wäre. Andererseits haftet der Immobilienbesitzer eines vermieteten Hauses dafür, wenn durch die Immobilie Personen, Sachen oder Vermögen zu Schaden kommen. Auch hier können finanziell existenzvernichtende Forderungen entstehen. Für beide Fälle gibt es deshalb spezielle Versicherungen, die solche Schäden bezahlen. Die Grundbesitzerhaftpflicht versichert das Haftungsrisiko und die Wohngebäudeversicherung Schäden durch Elementargewalten.
Grundbesitzerhaftpflicht ist existenziell wichtig
„Die Grundbesitzerhaftpflicht ist bei vermieteten Immobilien wirklich existenziell notwendig“, mahnt Marcus Rex, Vorstand des Baufinanzierungsvermittlers BS Baugeld Spezialisten AG, ausdrücklich. „Einfach der Hinweis 'Eltern haften für ihre Kinder' schützt hier nicht vor finanziellen Forderungen der Geschädigten.“ Sofern beispielsweise der herab fliegende Dachziegel das Dach des Autos zerstört, kann der Immobilienbesitzer dies nicht mit dem allgemeinen Lebensrisiko abtun. Er muss bezahlen. Und wenn Personen zu Schaden kommen, erreichen solche Forderungen schnell extrem hohe Summen. „Der Vermieter ist hier einfach in der Pflicht“, so Rex. „Er sollte auch auf eine möglichst hohe Deckungssumme bei der Versicherung achten.“
Baugeld Spezialisten-Tipp:
„Bei der selbst bewohnten Immobilie greift die private Haftpflichtversicherung", beschreibt Marcus Rex. Da muss dann nicht noch einmal separat eine Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden. Stichwort Modernisierung: In vielen Fällen schließen die bereits abgeschlossenen Versicherungen auch diese ein, „das sollte die Versicherungsgesellschaft, die ohnehin informiert werden muss, aber in jedem Fall noch einmal schriftlich bestätigen." Denn gerade auf der Baustelle steigt naturgemäß die Gefahr von Schäden, weshalb die finanzierende Bank ohnehin einen vernünftigen Versicherungsschutz fordern wird.
Günstige Zinsen bieten die Banken derzeit allemal. Die generelle Wirtschaftslage bleibt zwiegespalten. Während die Wirtschaft in Deutschland brummt und hier die Gefahr von stärkerer Inflation steigt, ist bei Griechenland das Schreckgespenst des Staatsbankrotts immer noch nicht vertrieben. Der Bund Future bleibt in dieser Woche in etwa auf gleichem Niveau, ist aber in den vergangenen Wochen eher gestiegen. Ein steigender Bund Future ist ein Zeichen für sinkende Zinsen. Mittelfristig wird sich dieser Trend aber umdrehen, so dass derzeit eine gute Gelegenheit für kostengünstige Darlehen ist.
Kurz erklärt: Was ist die Deckungssumme?
Die Deckungssumme ist das zentrale Kriterium einer Versicherung. Mit ihr wird festgeschrieben, bis zu welcher maximalen Höhe eine Versicherung Schäden bezahlt. Je höher diese Deckungssumme ist, desto besser ist es. Unabhängig davon kann in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen davon aber in vielen Details abgewichen werden. Beliebt ist zum Beispiel ein Selbstbehalt, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall immer selbst bezahlen muss. Oder es wird auch nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden unterschieden, beispielsweise festgelegt, dass pro Personenschaden maximal drei Millionen Euro bezahlt werden. Das ist sogar absolut üblich – auch deshalb sind der Vergleich und der Blick in die Versicherungsbedingungen wichtig.
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