Kornmeier und Partner“ Duck Sauce – Barbra Streisand” Germann Top 100– für die GSDR GmbH
(firmenpresse) - Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main mahnt im Auftrag der GSDR GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Aktuell geht es um Werke aus den German Top 100.
Bisher sind insbesondere die folgenden Titel Gegenstand von Abmahnungen:
Duck Sauce – Barbra Streisand
Bob Sinclair – Rainbow of Love
Laserkraft 3D – Nein, Mann!
Yolanda Be Cool & Dcup – We no speak Americano
Abgemahnte müssen bei Erhalt einer solchen Abmahnung mit weiteren Abmahnungen rechnen. Tauschbörsen werden mittlerweile fast lückenlos überwacht, so dass davon auszugehen ist, dass noch weitere Rechteinhaber die IP-Adresse des Anschlussinhabers geloggt haben.
Es ist daher über die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen nachzudenken, um Folgeabmahnungen zu verhindern. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserem YOUTUBE BLOG:
http://www.youtube.com/user/rechthat#p/u/0/7RwVQKrzt58
Das OLG Köln(Az.: 6 W 157/10) hat zum Thema vorbeugende Unterlassungserklärungen folgende Ausführungen gemacht:
„Soweit die Erklärung außer gegenüber der Antragstellerin auch gegenüber fünf anderen möglichen Anspruchstellern abgegeben wurde, kann im Streitfall dahinstehen, ob das genügte, um eine diesen anderen gegenüber begründete Wiederholungsgefahr ebenfalls entfallen zu lassen. Denn keineswegs folgt aus der strafbewehrten Unterwerfung gegenüber weiteren Personen in der offenkundigen Absicht, kostenträchtigen Abmahnungen im Namen dieser anderen Rechteinhaber wegen kerngleicher Verstöße ein für alle Mal zu entgehen, dass die Erklärung der abmahnenden Antragstellerin gegenüber nicht ernst gemeint war.“
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450 EUR gefordert.