PresseKat - Abmahnung Nümann Lang für Boomgarden

Abmahnung Nümann Lang für Boomgarden

ID: 423130

Nümann Lang Rechtsanwälte Abmahnung Real Love für dieSongwriter Boomgarden, Geringas, Klimpel u. Mason

(firmenpresse) - Die RechtsanwälteNümann Langaus Karlsruhe mahnen für die Songwriter Rike Boomgarden, Alexander Geringas, Bernd Klimpel und Charlie Mason wegen angeblichen Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten in sog. Filesharing-Netzwerken (P2P) ab.

Aktuell ist das Musikwerk „Real Love“ von Mark Medlock betroffen. Beim Filesharing werden Dateien (z.B. Musik, Filme, Dokumente) zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines Peer-to-Peer-Netzwerks (z.B. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack [Kazaa Lite K++], GNUnet, Gnutella [Gtk-Gnutella, LimeWire, Phex], Gnutella2 [Shareaza], I2Phex, Kademlia [eMule, Vuze], StealthNet) weitergegeben.

Regelmäßig werden Dateien von einzelnen Nutzern gleichzeitig sowohl hochgeladen (Upload) als auch heruntergeladen (Download). Untechnisch spricht man von Internettauschbörsen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk, wie das Musikstück „ Real Love“, in Filesharing-Netzwerken anderen Nutzern zum Downloaden angeboten zu haben. Dies geschieht automatisch, während des eigenen Downloads. Durch diesen Vorgang wird das Musikwerk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zugleich auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe übertragen, sodass § 16 und § 19a UrhG verletzt sein können.

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, kann der Rechteinhaber diverse Ansprüche geltend machen. Zumeist geschieht dies zunächst durch eine Abmahnung.

Weitere Informationen zum Thema Nümann Lang Rechtsanwälte:

http://www.youtube.com/watch?v=1jzFcaVX5U4

Weitere Informationen zum Thema Folgeabmahnungen bei German TOP 100 Abmahnungen und sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen:

http://www.youtube.com/user/rechthat#p/u/0/7RwVQKrzt58

Der Rechtinhaber hat folgende Ansprüche:

- gem. § 97 UrhG Anspruch auf Unterlassung und auf Schadensersatz,

- gem. § 101a UrhG Auskunft über die Herkunft des Musikwerkes, sowie auch an wen es weitergegeben wurde





- gem. §§ 98, 99 UrhG Anspruch auf Vernichtung aller sich beim unberechtigten Nutzer befindlichen Kopien des Musikwerkes.

In der Abmahnung wird von Ihnen grundsätzlich gefordert:

- eine strafbewerte Unterlassungserklärung abzugeben (zumeist vorformuliert),

- Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages (Anwaltskosten, Auslagen und Schadenersatz).

Im konkreten Fall „Real Love” von Mark Medlock wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 450,00 EUR als pauschaler Abgeltungsbetrag gefordert. Weiterhin kann in der Urheberrechtsverletzung unter Umständen auch ein strafrechtlich relevantes Verhalten gem. § 106 UrhG liegen.

Wir empfehlen Ihnen:

Reagieren Sie! Ihre Reaktion ist unbedingt notwendig! Reagieren Sie nicht, oder erst nach dem Fristablauf, droht Ihnen ein Gerichtsverfahren und weitere, höhere Kosten. Nehmen Sie eine an Sie gerichtete Abmahnung auch ernst, wenn Sie meinen persönlich nichts heruntergeladen zu haben, aber einen Internetanschluss haben. Ihre Familienmitglieder oder Mitbewohner könnten an Tauschbörsen beteiligt sein. Sie könnten als „Störer" in Haftung genommen werden, wie der Bundesgerichtshof zuletzt mit seinem Urteil „Sommer unseres Lebens" (BGH v. 12.5.2010 - I ZR 121/08) bestätigte. Ob allerdings in solchen Fällen die Forderung gegen Sie berechtigt ist, bedarf einer sorgfältigen fachlichen Prüfung. Ihre Reaktion sollte jedoch gut überlegt sein.

Überstürzen Sie nichts, denn eine unterzeichnete Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre!

Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die zumeist vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung! Die Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung birgt weitreichende Folgen für Sie, weshalb eine genaue fachliche Prüfung nötig ist. Oft wird von Ihnen mehr verlangt, als Sie zu tun oder zu unterlassen verpflichtet sind. Sie sind nicht verpflichtet diese zu unterschreiben. Zur Vermeidung eines Gerichtsstreits sollte Sie zwar eine Unterlassungserklärung abgeben, jedoch in modifizierter Form, in einem Ihrer Situation entsprechenden Umfang. Bei der Nutzung von modifizierten Mustererklärungen, die in einschlägigen Foren angeboten werden, sollten Sie vorsichtig sein. Zum einen kennen Sie nicht deren Verfasser, zum anderen sind diese nicht auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten.

Zahlen Sie auch nicht voreilig den geforderten Betrag! Die eingeforderten Beträge sind oft zu hoch. Sie setzen sich aus Rechtsverfolgungskosten und Schadenersatz zusammen. Der Schaden soll durch die öffentliche Zugänglichmachung des geschützten Musikwerkes entstanden sein. Die Schadensentstehung und die Schadenshöhe können die Rechteinhaber meist nur schwer nachweisen, sodass hier geschätzt wird. Die Rechtsverfolgungskosten bestehen im Wesentlichen aus Anwaltskosten, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden. Maßgeblich sind hier der anwaltliche Aufwand und der Streitwert. Oft lassen sich die geforderten Beträge deutlich reduzieren.

Fazit

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist Ihrerseits eine fristgerechte Reaktion notwendig. Beachten Sie, dass die Fristen sehr kurz sind. Sie sollten umgehend fachlichen Rat einholen, um nicht Verpflichtungen einzugehen, die für Sie weitreichende wirtschaftliche Folgen haben können. Möglich sind auch Folgeabmahnungen, die es zu vermeiden gilt. Stellen Sie sicher, dass schon vor der Abgabe der (modifizierten) Unterlassungserklärung die Rechtsverstöße (Up- und Downloads) eingestellt und nach Abgabe der Erklärung nicht wiederholt werden. Versäumen Sie letzteres, kann durch weitere Downloads eine vereinbarte Vertragsstrafe von Ihnen eingefordert werden.




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Datum: 10.06.2011 - 17:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.06.2011

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