Gute Nachricht für Arbeitgeber und -nehmer: „Wer seine Mitarbeiter mit einem Sachlohn motivieren möchte“, so Christian Lindner, Vorstand des Kölner Gutscheinspezialisten Retailo AG, „kann das mit Gutscheinen jetzt steuerfrei und ohne anfallende Lohnnebenkosten tun". Ab sofort dürfen Arbeitnehmer monatlich sogenannte Sachzuwendungen in Höhe von 44 Euro steuerfrei erhalten. Die Steuerfreiheit gilt auch für Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichen Anlass für bis zu 40 Euro. Die neue Rechtsprechung wurde aktuell im Bundessteuerblatt 2011 Teil II S. 383 ff. veröffentlicht und ist ab sofort gültig.
(firmenpresse) -
„Eine hervorragende Anwendungsmöglichkeit der Gutschein-Lösung ist die Motivation durch Lohnerhöhung“, unterstreicht Christian Lindner die Vorteile der neuen Regelung: „Bei einer Entgelterhöhung mit Sachgutscheinen von bis zu 528 Euro jährlich spart der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten während sich der Nettolohn des Mitarbeiters ohne Abzüge erhöht.“
Vorteile für Arbeitnehmer
Universalgutscheine von Retailo sind dabei das ideale Instrument zur Mitarbeitermotivation. Christian Lindner: „Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich genau die Marke auszusuchen, die seinen Wünschen entspricht. Der Universalgutschein für die Arbeitnehmer kann in attraktive und sehr beliebte Gutscheine von Retailo eingelöst werden.“ Das Sortiment umfasst über 40 prominente Marken wie etwa Douglas, IKEA, Saturn, Fleurop und Zalando. Einmal ausgewählt, lassen sich die Sachgutscheine einzeln oder gesammelt in den Geschäften der Markenpartner genau wie Bargeld zum Einkauf nutzen.
Vorteile für Arbeitgeber
Retailo übernimmt in Absprache mit den jeweiligen Personalverantwortlichen im Unternehmen die komplette Abwicklung der monatlichen Lohnerhöhung durch Sachgutscheine – und minimiert so den Arbeitsaufwand der zuständigen Personalabteilung, die sich voll auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren kann.
Gleichzeitig schaffen Sachgutscheine von Retailo eine noch engere Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Im Gegensatz zu rein finanziellen Boni bieten Gutscheine das wunderbare Erlebnis, mit einem Geschenk belohnt zu werden“, erläutert Retailo-Vorstand Lindner: „Dafür wird das jeweilige Unternehmen eindeutig als Absender des Gutscheins kenntlich gemacht.“ Die Universalkarte im Scheckkartenformat ist genauso im jeweils passenden Unternehmens-Design gestaltbar, wie die Internetseite, auf der sich die Mitarbeiter ihren Markengutschein aussuchen können.
Übrigens: Die neue Steuerregelung gilt auch für Tankgutscheine. Der Gutscheinspezialist Retailo bietet seinen Geschäftskunden auch hier immer eine auf die jeweiligen Unternehmensbedürfnisse zugeschnittene Gutscheinlösung.
Zu Retailo
Business to Business
Unternehmenskunden bietet Retailo maßgeschneiderte Produkte und Lösungen für den B2B-Einsatz, z.B. zur hocheffizienten Incentivierung und Kampagnenverstärkung. Retailo kooperiert in allen steuer- und sozial-versicherungsrechtlichen Fragestellungen mit lohnConsult. lohnConsult gehört seit über 10 Jahren zu Deutschlands führenden Entgeltabrechnungsdienstleistern. Das Beratungsteam umfasst Fachautoren für Lohnsteuerrecht und Vergütungsexperten der Haufe Verlagsgruppe. lohnConsult verfügt über die größtmög-liche Beratungskompetenz in Sachen Lohn und hat ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördertes Entgeltoptimierungsverfahren entwickelt. Mehr Informationen unter www.retailo.de/sachzuwendung.html.
Business to Consumer
Retailo betreibt mit der Geschenkkartenwelt die führende Distributionsplattform für Geschenk- und Prepaid-karten in Deutschland. Zudem ist Retailo in der Schweiz, Österreich, Spanien, Niederlande und Belgien aktiv – die Expansion in weitere europäische Märkte steht bevor. Die Geschenkkartenwelt bietet ein breites Sorti-ment an Karten erstklassiger Marken wie etwa Douglas, IKEA, C&A, Saturn, Fleurop, OTTO und WMF. Die Karten werden von Retailo über ein standardisiertes Verfahren aktiviert und abgerechnet. Die Geschenkkar-tenwelt ist bundesweit an stark frequentierten Verkaufsstellen präsent, darunter an Tankstellen wie Aral & Shell, Finanzcentern der Postbank, Annahmestellen von WestLotto, LOTTO Hessen, Lotto Bayern und Lotto Rheinland-Pfalz und Lotto Berlin, Fleurop-Blumenfachgeschäften, Kaiser´s Tengelmann Märkten, Filialen der Santander Bank. Zusätzlich können die Gutscheine im Online-Shop der Geschenkkartenwelt bestellt werden. Mehr Info- und Bildmaterial unter www.retailo.de, www.geschenkkartenwelt.de.
Retailo AG
Kaiser-Wilhelm-Ring 13
50672 Köln
Silke Fischer
Telefon: +49 (0) 221-569575-33
Telefax: +49 (0) 221-569575-99
E-Mail: presse(at)retailo.de
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65189 Wiesbaden
Lars Rosmanith
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