Die Private Krankenversicherung erfährt regelmässig Beitragsanpassungen. Worauf es ankommt und wodurch diese verursacht werden, lesen Sie im folgenden Pressebeitrag.
(firmenpresse) - Alle paar Monate kommt ein neues Angebot für eine Zahnversicherung auf den Markt. Der Verbraucher ist nicht zu Unrecht diesbezüglich beunruhigt, denn wenn eine Zahnversicherung wirklich gut ist, warum wird sie danach drei oder vier Jahren vom Versicherer durch einen neuen Tarif ausgetauscht? Das Problem ist nicht zu selten darin zu suchen, dass in den Anfangsjahren der Zahnversicherung die Tarife so konzipiert wurden, dass sie sich sehr gut verkaufen ließen. Was der Versicherer dabei nicht bedachte oder leider nichts offen an den Verbraucher kommunizierte war, dass eine Zahnversicherung die 100 % der Kosten und das vollkommen ohne anfängliche Leistungsstaffel erstattet langfristig derartig hohe Beitragsanpassungen erfahren wird, dass viele Versicherte abspringen. Ist eine solche Entwicklung einer Zahnversicherung erst einmal in Gang gebracht, so endet dies meist darin, dass der Versicherer letztendlich einen neuen Tarif eine Zahnversicherung auf den Markt bringen muss, da die zu zahlende Monatspremiere der alten Zahnversicherung für das Neugeschäft und damit im Wettbewerb zu anderen Anbietern nicht mehr attraktiv ist.
Die Leidtragenden sind die Versicherten im alten Zahnversicherung Tarif, die aufgrund ihrer mittlerweile in Mitleidenschaft gezogenen Zahn-bzw. Gebisssituation nicht mehr die Möglichkeit haben eine neue Zahnversicherung ohne entsprechende Ausschluss oder Zuschläge abschließen zu können Sie verbleiben also in der alten Beitrag steigenden Zahnversicherung so lange, bis ihre Gebisssituation zumindest einigermaßen zufrieden stellend behandelt wurde. Ist dieser Umstand eingetreten, so kündigen Sie Ihre Zahnversicherung. Diese Entwicklung endet dann, wenn der letzte Versicherte aus der Zahnversicherung ausgetreten ist, der Tarif ist damit beendet.
Eine Zahnversicherung kann nur dann langfristig bestehen, wenn sie über ausreichende Lenkungsmechanismen verfügt, um einer negativen Preisspirale entgegenwirken zu können. Derartige Lenkungsmechanismen sind beispielsweise die Pflicht zur Vorlage eines Heil-Kostenplans im Schadensfall.
Dies gibt dem Versicherer die Möglichkeit, seine Leistungspflicht ausreichend zu prüfen und gegebenenfalls gegen zu lenken, sofern die veranschlagten Kosten zu hoch bemessen sind bzw. die geplante Behandlung nicht medizinisch notwendig ist.
Im Sinne der Versichertengemeinschaft kann so im Vorhinein bereits geprüft werden, ob anfallende Kosten tatsächlich notwendig sind bzw. berechtigt sind. Ein weiteres Lenkung Mechanismus bezüglich hoher Beitragsstabilität ist die Verwendung eines eigenen Preis-und Leistungsverzeichnisses für Material und Laborkosten. Zum einen gibt dies dem Versicherer die Möglichkeit und Sicherheit zu wissen, welche genauen Kosten für Material und Labor zukünftig anfallen werden und damit im Beitrag einzukalkulieren sind. Zum anderen sind die Versicherten bei einer Zahnversicherung, die ein eigenes Preis-und Leistungsverzeichnisses verwendet dazu angehalten ihrem Leistungserbringer, dem Zahnarzt, vor einer Zahnersatzmaßnahme zu kommunizieren und zu überprüfen ob die veranschlagten Kosten berechtigt sind.
Die eben genannten Lenkungsmechanismen und einige weitere Möglichkeiten die neueren Zahntarifen auch berücksichtigt sind führen zu einem höheren Maß an Beitragsstabilität verglichen mit alten Zahnversicherungen.
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Meessen 3
22113 Oststeinbek
Telefon: 040-21107660
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Martin Kiedrowski
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