(ots) - Die tariflichen Monatsverdienste der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen
2010 sowohl in Deutschland als auch in Frankreich um 1,8% gegenüber
dem Vorjahr. Die Ergebnisse resultieren aus Sonderberechungen des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) und des nationalen französischen
Statistikamtes (INSEE). Der Anstieg des Harmonisierten
Verbraucherpreisindex lag 2010 in Frankreich mit 1,7% über dem in
Deutschland mit 1,2%.
Die Tarifsteigerungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen
unterschieden sich im Vergleichszeitraum allerdings zum Teil
deutlich. Die niedrigsten Tarifsteigerungen erhielten in Deutschland
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Grundstücks- und
Wohnungswesen sowie im Finanz- und Versicherungsgewerbe mit jeweils
1,4%. In Frankreich wurden in diesen Bereichen mit die höchsten
Tarifsteigerungen erzielt (Grundstücks- und Wohnungswesen: 2,1%,
Finanz- und Versicherungsgewerbe: 2,0%). Dagegen wiesen die
tariflichen Monatsverdienste im Verarbeitenden Gewerbe in beiden
Ländern mit 1,8% durchschnittliche Steigerungsraten auf. Eine
überdurchschnittliche Tariferhöhung von 2,5% verzeichnete das
deutsche Baugewerbe. In Frankreich stiegen die Tarifverdienste im
Baugewerbe mit 1,8% durchschnittlich, allerdings erhöhten sich die
tariflichen Monatsverdienste der leitenden Angestellten mit 2,5%
deutlich stärker als die der unteren Tarifgruppen. Dies wird unter
anderem mit der geringen Erhöhung des französischen Mindestlohns um
0,5% im Januar 2010 begründet.
In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein
garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC - salaire minimum
interprofessionnel de croissance), der jährlich von der Regierung
entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Er wurde
zum 1. Januar 2011 auf 9,00 Euro pro Stunde festgesetzt. Bei der in
Frankreich geltenden 35-Stunden-Woche entspricht dies 1 365 Euro pro
Monat. In Deutschland gibt es verbindliche Mindestlöhne nur für
einzelne Branchen. Der Mindestlohn lag am 1. Juni 2011 zwischen 6,53
Euro (Mitarbeiter im Objektschutz in den neuen Ländern einschließlich
Berlin sowie in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in
Schleswig-Holstein) und 12,95 Euro (Baugewerbe im früheren
Bundesgebiet).
Methodische Hinweise:
Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das nationale
französische Statistikamt in Frankreich (INSEE) veröffentlichen
jährlich Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen
Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der
Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in
Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen
ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen
Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der
sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei
Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie
Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland
vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen
Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung
und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.
Zwei zusätzliche Tabellen bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
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