(ots) - Die Pfleiderer AG ist nach Ansicht von
Anlegeranwälten zum Spielball von Finanzinvestoren geworden. Anlass
zu dieser Vermutung bietet die geplante Restrukturierung von
Pfleiderer. "Alles, was wir bisher sehen können, läuft auf ein Bild
hinaus: Aktionäre und Gläubiger einer Hybridanleihe sollen dafür
bluten, dass sich einige Finanzinvestoren ein Unternehmen unter den
Nagel reißen", sagt Rechtsanwalt Daniel Vos von der Kanzlei Göddecke
Rechtsanwälte. Die Kanzlei vertritt Kapitalanleger, Bankkunden und
Gläubiger der Hybridanleihe von Pfleiderer.
Hintergrund: Die Hausbanken von Pfleiderer haben Kredite mit
Abschlag an Hedgefonds verkauft. Diese Senior Dept Gläubiger wollen
Pfleiderer durch die Hintertür übernehmen, indem sie ihre Forderungen
gegen Aktien eintauschen. Rechtsanwalt Vos befürchtet, "dass
Altaktionäre und die Gläubiger der Hybridanleihe ausgebootet werden."
Die Kanzlei Göddecke warnt die Anleger der Hybridanleihe davor,
sich bei der Gläubigerversammlung in München am 20. Juni auf die
Restrukturierungspläne von Pfleiderer einzulassen. "Die
Anleihegläubiger sollen auf 328 Millionen Euro verzichten und sich
mit einem mageren Aktienanteil abspeisen lassen."
Damit das gelingt, haben die Restrukturierer den Wert der Anleihe
klein gerechnet. "Die Anleihegläubiger sollen glauben, sie hätten
nichts mehr in der Hand", vermutet Rechtsanwalt Vos. Doch die Kanzlei
Göddecke macht eine andere Rechnung auf. Demnach könnten die
Gläubiger der Hybridanleihe mehr Aktien fordern. "Die Senior Dept
Gläubiger haben an der Nettoverschuldung einen Anteil von 75 Prozent,
die Anleihegläubiger von 25 Prozent. Für mich ist nicht plausibel,
warum sich die Anleihegläubiger dann mit vier Prozent Aktienkapital
abspeisen lassen sollen, während sich die Senior Dept Gläubiger 95
Prozent unter den Nagel reißen", sagt Rechtsanwalt Vos.
Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte fordert im Interesse der
Anleihegläubiger, dass Pfleiderer das Restrukturierungskonzept vor
der Gläubigerversammlung offenlegt. "Ohne Transparenz können die
Gläubiger nicht beurteilen, wie werthaltig ihre Ansprüche sind",
erklärt Rechtsanwalt Vos.
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Daniel Vos, Rechtsanwalt
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