(ots) - "Die energetische Modernisierung von Gebäuden wird
zu Unrecht als Preistreiber für steigende Mieten an den Pranger
gestellt", kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Eine
Verdrängung einkommensschwacher Haushalte in attraktiven
Innenstadtbereichen finde vor allem deshalb statt, weil die Nachfrage
nach hochwertigerem Wohnraum steige. "Dennoch muss bei allen
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz darauf geachtet werden,
dass sie sozialverträglich gestaltet werden", betont Miller.
Die angestrebte Aufstockung der Förderprogramme und die geplanten
steuerlichen Anreize für die energetische Gebäudesanierung sind aus
NABU-Sicht nur ein erster Schritt, um die Energieverschwendung durch
ungedämmte Häuser und ineffiziente Heizungssysteme zu verringern.
"Klimaschutz und hohe Energiestandards für Wohnraum müssen keine
Preistreiber sein, wenn Kosten und Nutzen der
Modernisierungsmaßnahmen fair verteilt werden. Bei Investitionen, die
beim Mieter zu keinen Ersparnissen durch gesunkene Heizkosten führen,
dürfen die Kosten vom Vermieter nicht einfach durchgereicht werden",
fordert der NABU-Bundesgeschäftsführer. Dazu gehören beispielsweise
Sanierungen, bei denen der Hausbesitzer lediglich auf Fernwärme
umstellt, oder eine ergänzende Solarthermieanlage installiert.
Zudem betont Miller:"Mit der geplanten Änderung des Mietrechts
will die Bundesregierung zulassen, dass Vermieter künftig sogar
Kosten für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zur Einspeisung
von Solarstrom auf die Mieter umlegen können. Diese Investition
rechnet sich aber für den Vermieter bereits vollständig durch die
nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz garantierten
Vergütungszahlungen. Der Mieter hat nichts davon und sollte daher
auch nicht dafür zahlen müssen." Vielmehr müsse der Staat durch
verbindliche Mindeststandards für die Gebäudeeffizienz und
verlässliche Förderinstrumente dazu beitragen, dass die tatsächlich
riesigen Potenziale zur Verringerung der klimaschädlichen
Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebestand erschlossen werden.
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