(ots) - Bestimmte ehemalige Direktoren (unter anderem Herr
Dr. Heinrich Schwägler und Herr Karel Römer) der Meinl European Land,
nunmehr Atrium European Real Estate, haben eine Vereinbarung zur
Beilegung aller rechtlichen Auseinandersetzungen getroffen, die
vorsieht, daß alle wechselseitigen Klagen gegen und von Atrium,
Gazit-Globe Ltd und andere zur Gänze und endgültig zurückgezogen
werden. Diese Vereinbarung wird spätestens im Januar 2012
rechtskräftig werden. In Übereinstimmung mit der Auffassung, die von
der jeweiligen Partei in diesen Fällen als beklagte Partei vertreten
worden ist, bestreitet jede Partei weiterhin, dass sie irgendeine
Rechtsverletzung begangen hat. Die Vereinbarung sieht ferner vor, daß
die Beilegung der Rechtstreitigkeiten ohne gegenseitige Zahlungen,
sei es als Schadenersatz oder unter irgendeinem anderen Rechtstitel,
erfolgt.
Rückfragehinweis:
Dr. Christian W. Konrad, LLM
Rechtsanwalt & Solicitor
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