Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ein kleines Steuersparmodell für private Haushalte, denn seit 2006 können viele Kosten abgesetzt werden, die rund um Haus und Wohnung anfallen. Für die Steuererklärung 2007 hat sich noch einmal vieles geändert. Darauf weist das Internetportal workshopwelt.de hin, das im Workshop „Steuererklärung 2007/2008 – einfach, lohnend, effektiv!“ Tipps für die anstehende Steuererklärung gibt.
(firmenpresse) - So ist es jetzt zulässig, dass Handwerker in ihren Rechnungen den Rechnungsbetrag prozentual in Arbeits- und Materialkosten aufteilen dürfen. Ebenfalls sind Abschlagszahlungen für noch nicht erledigte Arbeiten abziehbar, wenn hierfür eine Rechnung ausgestellt wird. Begünstigt sind in Zukunft nach Auskunft von steuerrat24.de auch Arbeiten an einer Wohnung, die einem Kind unentgeltlich überlassen wird (z. B. eine Wohnung am Studienort) sowie eine Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung, der privatgenutzt wird. Eine besonders absurde Neuregelung: Begünstigt sind nur Arbeiten auf dem eigenen Grundstück. Wer also zum Beispiel für die Straßen- und Gehwegreinigung sowie für die Schneeräumung im Winter auf dem öffentlichen Gehweg einen Dienstleister anheuert, kann die Kosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.
Auch bei den Spenden hat sich nach Auskunft von workshopwelt.de ändert sich einiges: Geleistete Spenden sind ab dem Steuerjahr 2007 besser absetzbar. Gab es bisher unterschiedliche Sätze, bis zu deren Höhe Spenden je nach Art der Zuwendung absetzbar waren, können ab 2007 Spenden immer bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abgesetzt werden. Wenn die Spenden den Höchstbetrag übersteigen, dürfen Sie auch in das Folgejahr vorgetragen und dort berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird auch ehrenamtliches Engagement stärker gefördert: Der sogenannte Übungsleiterfreibetrag für bestimmte Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler wird von 1.848 auf 2.100 Euro angehoben – bis zu diesem Betrag bleiben Tätigkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt, die für gemeinnützige Organisationen ausgeübt wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.
Ab 2007 sind Fahrten zur Arbeit nur noch mit einer gekürzten Pauschale absetzbar. Nur wer mehr als 20 Kilometer Weg zur Arbeit hat, kann die darüber hinausgehenden Kilometer mit 0,30 Euro für Entfernungskilometer absetzen. Ob diese Neuregelung verfassungsrechtlich in Ordnung ist, wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht (AZ: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07) geklärt. Wie Steuerzahler mit dem Problem im Rahmen der eigenen Steuererklärung umgehen sollten, erfahren Interessierte im Workshop.
Auch auf Zinserträge müssen Sparer 2007 mehr achten. Mit Beginn des Jahres 2007 ging es den Sparern an den Kragen und das wirkt sich jetzt in der Steuererklärung 2007 spätestens aus. Denn mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde der Sparerfreibetrag von 1370 Euro auf 750 Euro und bei Verheirateten von 2740 Euro auf 1500 Euro gekürzt. Dazu kommt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 bzw. 102 Euro. Alle Zinseinkünfte, die darüber hinausgehen, werden zum individuellen Steuersatz besteuert!
Eltern sollten daran denken, dass die Elterngeld-Zahlungen auch bei der Steuererklärung 2007 berücksichtigt werden müssen. Denn das Elterngeld ist zwar steuerfrei, wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Die Folge: Eine Mehrbelastung der Steuer für das gesamte Einkommen. Wenn eine Familie 2007 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatte, beträgt die Steuer 11.614 Euro. Flossen 12 Monate lang 1.200 Euro Elterngeld in die Familienkasse, werden insgesamt 13.254 Euro fällig! Das Elterngeld in Höhe von 14.400 Euro führt also zu einer steuerlichen Mehrbelastung von 1.640 Euro.
Mehr Informationen zu dem Workshop und weiteren Steuertipps bekommen Interessierte unter www.workshopwelt.de.
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