(ots) - Mit rechtlichem Restrisiko
Auch wenn sich Angela Merkel und Norbert Röttgen nach außen ganz
sicher geben: Für die Bundesregierung ist der Atomausstieg schon mit
einem juristischen Restrisiko verbunden. Denn das Atom- und
Energiepaket wurde in großer Eile geschnürt. Nach der Katastrophe von
Fukushima vergingen nur wenige Wochen, bis die Gesetze auf den Weg
gebracht wurden. Daher ist es möglich, dass manche Passagen
verfassungsrechtlich und in EU-rechtlicher Hinsicht nicht wasserdicht
sind.
Daher hat der Versuch namhafter Anwaltskanzleien, im Auftrag der
Energiekonzerne den Ausstieg vor Gericht zum Kippen zu bringen,
durchaus Erfolgschancen. Dass sie so die Interessen ihrer Aktionäre
vertreten und sich gegen millionenschwere Verluste wehren, ist ihr
gutes Recht. Sollten die Vorstöße gelingen und die Unternehmen mit
milliardenschweren Schadensersatzforderungen durchkommen, wäre diese
juristische Niederlage der GAU für die Bundesregierung. Ob sich aber
die Atomkonzerne mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten vor dem
Bundesverfassungsgericht einen Gefallen tun, ist eine ganz andere
Frage. Auf Dauer sind die Unternehmen ebenso auf die Regierung
angewiesen wie die Politik umgekehrt auf die Wirtschaft. Beide
brauchen einander. Mit einem vergifteten Klima ist daher niemandem
gedient. Es ist für alle Beteiligten besser, wenn die Atomkonzerne
nach vorne schauen und die Energiewende mittragen.
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