(ots) - Weitere Einschnitte bei der Solarstromförderung
darf es nach dem übereinstimmenden Willen aller Bundesländer im
Rahmen der aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende nicht
geben. Eine Mehrheit von ihnen fordert stattdessen in jüngsten
Bundesratsinitiativen sogar Nachbesserungen für die Photovoltaik,
darunter auch unionsregierte Bundesländer.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt den klaren
Appell der Bundesländer, die Solarförderung nicht weiter zu
verschlechtern. Der erforderliche beschleunigte Ausbau Erneuerbarer
Energien sowie die gewünschte Steigerung der Fördereffizienz seien
nur mit Nachbesserungen im Gesetzespaket zu erreichen: So plädiert
der Bundesrat in Übereinstimmung mit der Solarbranche für eine
umfangreichere Nutzung der günstigsten Solarstrom-Erzeugungsform auf
Freiflächen. Bereits in zwei bis drei Jahren werden
Freiflächen-Solaranlagen Strom auf dem Kostenniveau von
Offshore-Windkraft erzeugen können. Der für die Energiewende
notwendige Ausbau der Stromnetze könne damit reduziert werden.
Kosten vermeidend wirke auch die Forderung der Bundesländer nach
einer Weiterführung der bisherigen Anreize für den Verbrauch selbst
erzeugten Solarstroms. Beim Eigenverbrauch wird Solarstrom nicht mehr
in die Stromnetze eingespeist, sondern direkt vor Ort beim Erzeuger
verbraucht. Diese Regelung könne ebenfalls die Stromnetze entlasten,
da lokal verbrauchte Energie nicht über Stromtrassen transportiert
werden muss. Bei einer Ausdehnung der Eigenverbrauchsanreize auf den
gewerblichen Bereich ließen sich nach Berechnung der
Beratungsunternehmen Roland Berger und Prognos Fördermittel in Höhe
von bis zu 300 Millionen Euro einsparen.
BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: "Einer der unschlagbaren
Vorteile der Solarenergie liegt in ihrer Verbrauchsnähe. Es ist für
uns deshalb schleierhaft, warum die Bundesregierung ausgerechnet die
Anreize für den Eigenverbauch einschränken und nicht verbessern
will." Wirksame Anreize für Innovationen im Energiemanagement und bei
der Speicherung von Solarstrom würden damit gestrichen. Körnig: "Wir
hoffen, dass die Bundesregierung der Empfehlung der Länderkammer
folgt und die erforderlichen Nachbesserungen am Gesetzesentwurf
vornimmt." Bereits in der nächsten Woche wird der Deutsche Bundestag
über die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die
Solarstromförderung abschließend beraten.
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