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EEG: Nicht alles gleich verheizen, was brennt / Gesetzesnovelle muss Sicherung der Arbeitsplätze im Blick behalten

ID: 429061

(ots) - In den abschließenden EEG-Beratungen sieht die
Holzwerkstoffindustrie die Chance, die allseits geforderte
"Kaskadennutzung" festzuschreiben. Denn Holz könne beides: erst
Arbeit und Werte schaffen und später Energie abgeben.

Waldrestholz, das sich zur stofflichen Nutzung eignet, muss nach
Auffassung der Holzwerkstoffindustrie aus der Förderung durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgeschlossen werden. Eine
Vergütung für sofortiges Verbrennen schaffe falsche Anreize. Die
Unternehmen rufen die Politik auf, sich in den Beratungen für eine
kaskadische Nutzung als einzig effizienten Weg zu entscheiden.

Gemäß der aktuellen Bundesrat-Stellungnahme würde Strom aus
Waldrestholz zukünftig mit 5 ct/KWh vergütet. "Diese Vergütungshöhe
ist inakzeptabel, da damit der Holz- und Möbelindustrie sowie der
Zellstoff- und Papierindustrie der Rohstoff für eine vorgeschaltete
stoffliche Nutzung entzogen wird", erklärt Dr. Peter Sauerwein,
Geschäftsführer des Branchenverbands VHI.

Der VHI begrüßt eine Wende in der Energiepolitik, weist jedoch
darauf hin, dass Holz bereits jetzt sechs Prozent des Wärmebedarfs
und zwei Prozent des Strombedarfs liefert. Mehr sei nach
wissenschaftlichen Studien nicht machbar. Aufgrund der zunehmenden
Konkurrenz zwischen der stofflichen und energetischen Holznutzung
wird Holz knapp - mit erheblichen Folgen für die
Wirtschaftsentwicklung.

Sauerwein: "Inzwischen besteht in der Politik ein Konsens, dass
die Kaskadennutzung von Holz, also die stoffliche vor der
energetischen Verwertung, der Königsweg ist. Mit der EEG-Novellierung
hat sie nun die beste Chance, diesen Konsens gesetzlich zu fixieren."

In den Bundestags-Lesungen (30.06.) und in der Beschlussfassung
durch den Bundesrat (08.07) müsse der richtige politische Rahmen für




eine möglichst lange Wertschöpfungskette und damit für Arbeitsplätze,
Ressourcen- und Klimaschutz gesteckt werden. Dazu gehöre eben auch,
dass Waldrestholz, das aufgrund der Qualität und Dimension für eine
stoffliche Nutzung geeignet ist, nicht sofort verbrannt und vom EEG
vergütet wird.



Pressekontakt:
Lars Langhans
T (0151) 40530595
presse(at)holz-verantwortung.de


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Datum: 22.06.2011 - 15:21 Uhr
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