(ots) - Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 22.
Juni 2011 können ab sofort ausländische Ärzte und Ingenieure der
Fachrichtung Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik, die
aus Drittstaaten kommen, ohne die so genannte Vorrangprüfung zum
deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Voraussetzung für eine
Zulassung ist, dass die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhe des
Gehaltes, denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.
Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine
Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer Akademiker
und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle in Deutschland zugelassen
werden konnte. Bei dieser Prüfung suchte die ZAV nach inländischen
Arbeitskräften für die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den
Akademiker aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.
Gegenwärtig suchen deutsche Arbeitgeber verstärkt nach Ärzten und
Ingenieuren der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der
Elektrotechnik. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, dass
Menschen aus Drittstaaten mit diesen Abschlüssen ohne Vorrangprüfung
eingestellt werden können - es wird nur noch überprüft, ob die im
Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen die in Deutschland in diesem
Bereich üblichen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt,
diesen Beschluss durch ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren
umzusetzen. Die ZAV wird für diese Nicht-EU-Bürger innerhalb von 48
Stunden eine Entscheidung über die Zulassung zum Arbeitsmarkt
treffen.
Mit der Zulassung von Nicht-EU-Bürgern aus den entsprechenden
Berufsgruppen zum deutschen Arbeitsmarkt können offene Stellen in
kürzester Zeit besetzt werden. Damit leistet die BA einen Beitrag zur
Strategie gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Weiterführende Informationen können dem Internet unter
nachfolgendem Link entnommen werden. www.zav.de >
Arbeitsmarktzulassung
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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