Offene Forderungen im Ausland - wie komme ich an mein Geld?
Andere LĂ€nder, andere Sitten. Hier sind Fachleute gefragt
(firmenpresse) - Inkassounternehmen aus Bremen hilft auch bei Forderungen auĂerhalb Deutschlands
Bremen, 20.06.2011 Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung und Ăffnung der MĂ€rkte, nicht nur im EuropĂ€ischen Raum, werden immer mehr GeschĂ€fte im Ausland getĂ€tigt. Kunden vieler Nationen finden sich mittlerweile in deutschen AuftragsbĂŒchern fast jeder Branche. Was aber ist zu tun, wenn der auslĂ€ndische Kunde plötzlich nicht zahlt und auch auf Mahnungen nicht reagiert? SpĂ€testens wenn Unternehmer bekannte Mittel ausgeschöpft haben, ist professionelle Hilfe gefragt. Wenn der sĂ€umige Zahler jedoch nicht in Deutschland sitzt, stoĂen manche Anwaltskanzleien, kleinere Inkassounternehmen oder auch einschlĂ€gige Online-Portale an ihre Grenzen. Die Geltendmachung von Forderungen im Ausland bildet bei der Bremer Inkasso GmbH dagegen inzwischen einen zentralen Bestandteil der Arbeit. Dort sind Unternehmen auch dann gut aufgehoben, wenn sie Kunden auĂerhalb der Landesgrenzen haben, die Rechnungen trotz Mahnungen nicht bezahlen. Schon frĂŒh hat man sich in der ĂŒber 25- jĂ€hrigen Firmengeschichte der Bremer Inkasso GmbH um Partnerschaften im In- aber gerade auch im Ausland bemĂŒht. So besteht laut Bernd Drumann, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Unternehmens, heute ein umfangreiches Netzwerk von Partnern im gesamten EuropĂ€ischen Ausland und auch in Ăbersee. Und gemÀà seiner Aussage wissen die Mandanten das auch sehr zu schĂ€tzen, denn sie vertrauen dem Unternehmen mit seinen geschulten Mitarbeitern nicht nur ihre Forderungen gegen deutsche Kunden an.
Ein auslĂ€ndischer Partner vor Ort verfĂŒgt nicht nur ĂŒber Sprachkenntnisse und seinerseits ĂŒber ein Netzwerk von Beziehungen und Ansprechpartnern, vielmehr kennt er die landesspezifischen rechtlichen Besonderheiten. Daher ist in den allermeisten FĂ€llen davon abzuraten, in Deutschland ein gerichtliches Verfahren in die Wege zu leiten. âViel zu oft ergeben sich spĂ€ter etwa mit der Vollstreckung im Ausland oder mit der Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren Probleme, die man vermeidet, wenn man sich gleich einem Fachmann vor Ort anvertrautâ, so Drumann. âUnser Partner kann sicherstellen, dass die im Land geltenden Gesetze beachtet werden. Ebenso wird er dafĂŒr Sorge tragen, dass eingeleitete MaĂnahmen nicht zu unliebsamen Ăberraschungen fĂŒhren, die den Mandanten am Ende teuer zu stehen kommen könnenâ, Drumann weiter.
âEin Fall ist dem Inkassounternehmer dabei besonders im GedĂ€chtnis: FĂŒr eine internationale Spedition war in Tschechien eine Forderung von rund 370.000 EUR zum Insolvenzverfahren anzumelden. In Deutschland stellt das soweit kein Problem dar. In Tschechien besteht jedoch gem. § 178 des tschechischen Insolvenzgesetzes folgende Besonderheit: Wird die angemeldete Forderung zu weniger als 50 % festgestellt, kann das Insolvenzgericht dem GlĂ€ubiger auferlegen, den nicht festgestellten Betrag an die Masse zu zahlen. Zudem wird die angemeldete Forderung nicht mehr berĂŒcksichtigt; auch nicht in der festgestellten Höhe. Durch ein solches Vorgehen seitens der Tschechischen Insolvenzgerichte sollen GlĂ€ubiger sanktioniert werden, die ĂŒberhöhte Forderungen versuchen geltend zu machen. In dem geschilderten Fall hatte der Schuldner die Forderung in Höhe von rd. 223.000 EUR und damit um mehr als 50 % bestritten. HĂ€tte der Mandant nicht durch Dokumente den eindeutigen Beweis erbringen können, dass die angemeldete Forderungssumme in vollem Umfang berechtigt war, hĂ€tte er unter UmstĂ€nden rd. 223.000 EUR an die Masse zahlen mĂŒssen. Vor einer Anmeldung einer Forderung zum Insolvenzverfahren in Tschechien ist daher besonders lĂŒckenlos zu prĂŒfen, ob diese Forderung im Bestreitensfalle bewiesen werden kann. Sonst kann - durch Verlust der eigenen Forderung und zusĂ€tzliche Zahlung - eine Strafe in Höhe des angemeldeten Betrages drohen.â
Bei Forderungen an einen Kunden im Ausland, empfiehlt es sich daher, rechtzeitig Hilfe vom Fachmann einzuholen. Was hier bei uns Gang und GĂ€be und Recht und Gesetz sind, kann in anderen Kulturkreisen völlig anders aussehen und gehandhabt werden. âĂber 25 Jahre Erfahrungen im Forderungseinzug und stĂ€ndige Weiterbildung ermöglichen uns eine erfolgreiche lĂ€nderĂŒbergreifende Arbeit. Einen Kulturschock dieser Art können wir unseren Mandanten daher ersparenâ, ist sich Bernd Drumann daher sicher.
Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische UnterstĂŒtzung im Bereich des Forderungseinzugs. Bundesweit und international nehmen seit Jahren Industrie- und Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Verlage, Banken, Steuerberater, Ărzte und auch Privatpersonen die Dienstleistung des Inkassounternehmens in Anspruch. Das 1984 von Bernd Drumann gegrĂŒndete Einzelunternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tĂ€tig. Aktuell sind 17 Mitarbeiter in der Firmenzentrale der Bremer Inkasso GmbH beschĂ€ftigt. Das Unternehmen bietet seinen Mandanten faire und transparente Konditionen. So wird bei Nichterfolg im vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren kein Honorar verlangt. Stattdessen wird lediglich eine nach der Hauptforderung gestaffelte Pauschale zwischen 10,00 EUR und max. 100,00 EUR sowie Auslagen berechnet. Die Sachbearbeitung bei der Bremer Inkasso GmbH erfolgt ĂŒberwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Etwa 70 Prozent der erteilten InkassoauftrĂ€ge werden so schon vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund hoher qualitativer Standards erhielt die Bremer Inkasso GmbH vom TĂV in 2010 das Zertifikat âGeprĂŒftes Inkassoâ und ist zudem Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.
Bremer Inkasso GmbH
Eva-Kathrin Möller
Norderoog 1, 28259 Bremen
Tel. +49 (0)421-84106-25
Fax +49 (0)421-84106-21
E-Mail : moeller(at)bremer-inkasso.de
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