Unfallversichert im neuen Bundesfreiwilligendienst
(ots) - Am 1. Juli 2011 startet der neue
Bundesfreiwilligendienst. Darin können sich alle Menschen
engagieren, die ihre Regelschulzeit absolviert haben. Sie werden in
den gesellschaftlichen Bereichen, die bislang auch
Zivildienstleistenden offen standen, eingesetzt - zum Beispiel in der
Wohlfahrtspflege und dem Umweltschutz. Hinzu kommen weitere Plätze in
Sport, Bildung, Kultur und Integrationsarbeit.
Während ihres freiwilligen Einsatzes sind die Teilnehmer in der
gesetzlichen Unfallversicherung als Beschäftigte versichert: Bei all
ihren Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und auf
den Wegen von und zur Einsatzstelle genießen sie Versicherungsschutz.
Erleiden sie während ihres Einsatzes einen Unfall, übernimmt die
gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung, der
Rehabilitation und zahlt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
auch eine Unfallrente.
Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Einzelfall für die
Leistungen aufkommt, richtet sich nach der Einsatzstelle des
einzelnen Teilnehmers. Der Versicherungsschutz ist für die
Versicherten kostenfrei.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse(at)dguv.de
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Datum: 27.06.2011 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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