(ots) - Heute fand im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss
des Bundestages die Anhörung zur Novelle des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) statt. Hans-Joachim Reck,
Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) nahm
an beiden Anhörungen teil, um die Positionen der Stadtwerke zum
Energiekonzept zu vertreten. Dabei begrüßt Reck die grundlegende
Ãœberarbeitung des EnWG: "Es ist wichtig, das EnWG im Rahmen des neuen
Energiekonzeptes zu sehen. Denn der Umbau unseres Energiesystems mit
starken Fokus auf erneuerbare Energien ist eine Aufgabe, die ohne die
Stadtwerke nicht machbar ist." Als Bindeglied zwischen Kunden und der
wachsenden Anzahl dezentraler Einspeiser sind Stadtwerke die
natürlichen Partner, um den Umbau des Energiesystems effizient zu
gestalten. "Das EnWG muss sich also daran messen lassen, ob es die
Rolle der Stadtwerke anerkennt und unterstützt", so Reck weiter.
Deswegen sei die Beibehaltung der De Minimis-Regelung für kleinere
Unternehmen besonders wichtig. Diese Regelung sieht Ausnahmen von der
rechtlichen und operationellen Entflechtung für kleinere Unternehmen
vor.
Auch die Ergänzungen der Regelungen zu Konzessionsübernahmen seien
ein Schritt in die richtige Richtung. "Hier sind aber weitere
Klarstellungen, insbesondere zur Berechnung des Netzkaufpreises
notwendig. Die Regelungen dürfen auch nicht die Entscheidungsfreiheit
der Gemeinden im Rahmen ihrer verfassungsmäßig geschützten
Selbstverwaltung einschränken."
Allerdings gibt es an verschiedenen Punkten noch
Nachbesserungsbedarf, wie vor allem bei der Förderung der
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Mit einem Ausbau von KWK-Anlagen auf
einen Anteil an 25 Prozent der Stromerzeugung sieht Reck einen
wesentlichen Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020. Dazu
muss jedoch zusätzlich zu den KWK-Novellierungsvorschlägen im Artikel
6 des Gesetzesentwurfs nachgebessert werden. Hier sieht Reck vor
allem die "Verbesserung der Wärmenetzförderung, die Verlängerung der
Antragsfrist, als auch die Anhebung des KWK-Zuschlags um 0,5 Cent pro
Kilowattstunde. Zudem müssen wir die Umrüstung bestehender
Kondensationskraftwerke zu KWK-Anlagen weiter fördern."
Auch beim Netzausbau muss dringend nachgesteuert werden. "Neben
dem beschleunigten Ausbau der Ãœbertragungsnetze, ist der Aus- und
Umbau der Verteilnetze notwendig. Denn bereits heute sind 82 Prozent
der erneuerbaren Energie dort angeschlossen", so Reck weiter. Dabei
begrüßt der VKU-Hauptgeschäftsführer die gesetzliche Konkretisierung
neuer und bestehender Rahmenbedingungen für Smart Metering. "Jedoch
brauchen wir auch hier klare Vorgaben für Mindeststandards, damit die
Branche weiß, welche Investitionen getroffen werden müssen."
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass sich der gesetzlich
verursachte Aufwand in der Netzentgeltregulierung wiederfindet. Das
derzeitige Netzentgeltsystem ist nicht geeignet, um die vielfältigen
Investitionen zu ermöglichen. "Die Kosten können nicht einseitig den
Netzbetreibern auferlegt werden. Hierzu bedarf es zwingend einer
Anpassung der Anreizregulierungsverordnung", erklärt Reck
abschließend.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
wurden 2008 Um-satzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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