(ots) - Der Biogasrat e.V. sieht nach den gestrigen
Koalitionsgesprächen für die Biogasbranche noch kein Licht am
Horizont. "Wenn die wirklichkeitsfremden Vorgaben zur Wärmenutzung
und die abwegig niedrigen Vergütungssätze besonders für größere
KWK-Anlagen so bleiben, ist ein Ausbau der Biomethan-KWK entsprechend
der IEKP-Ziele und wie in der GasNZV festgelegt, nicht annähernd zu
erreichen und auch die Weiterentwicklung der Vor-Ort-Verstromung mit
intelligenten Wärmekonzepten nicht mehr möglich. Der Biogas- und
Biomethanmarkt stirbt dann ab", erklärt Reinhard Schultz,
Geschäftsführer des Biogasrat e.V.. Seine Hoffnungen ruhen auf den
Bundestagsausschüssen, die morgen das EEG abschließend beraten.
Erst gestern haben die großen Biomasse-Verbände, der Bundesverband
BioEnergien, der Biogasrat und der Fachverband Biogas erstmalig in
einem gemeinsamen Appell an die Koalitionsfraktionen diese Auffassung
vertreten.
"Grundlage für die Linie der Bundesregierung sind nach wie vor die
zu niedrigen Vergütungssätze, welche das DBFZ als Gutachter für das
Umweltministerium ermittelt hat," so Reinhard Schultz,
Geschäftsführer des Biogasrat e.V.. Deshalb kann der Biogasrat auch
nicht die Versuche des Deutschen Biomasse Forschungszentrums (DBFZ)
akzeptieren, die vom Biogasrat bereits erhobenen Vorwürfe mangelnder
Sorgfaltspflicht und mangelnden Realismus bei der Ermittlung der
Basisdaten für die zukünftige Förderung von Biogas und Biomethan im
Erneuerbaren Energien Gesetz /EEG) auszuräumen. Zugleich wies er den
Vorwurf des DBFZ, der Biogasrat fordere, dass Stromkunden überteuerte
Biogasanlagen subventionieren, als unhaltbar und branchenschädlich
zurück. Reinhard Schultz: "Im Biogasrat sind Anlagenbauer und deren
Kunden vertreten. Die Abnehmer von Biogasanlagen und
Blockheizkraftwerken achten mit Argusaugen darauf, dass die
Hersteller mit ihren Preisen auf dem Teppich bleiben. Hier herrscht
zudem harter Wettbewerb." Schultz hofft, dass es noch gelingt, der
Politik die Fehleinschätzungen des DBFZ deutlich zu machen. "Immerhin
setzen sich die meisten Verbände inzwischen von den DBFZ Zahlen
erkennbar ab."
Verärgert ist der Biogasrat nach wie vor über das wissenschaftlich
nicht vertretbare Verhalten eines Instituts, das gleichzeitig als
Gutachter für die Bundesregierung und für den Biogasrat tätig war und
während des wissenschaftlichen Prozesses seit Mitte 2010 nicht einmal
eine Andeutung hinsichtlich unterschiedlicher Kosten- und
Preisvorstellungen gemacht hat. "Wir sind jedenfalls sicher, dass wir
mit unserem Gutachten, das durch aktive Teilnahme führender
Branchenvertreter empirisch abgesichert ist, völlig richtig liegen",
erklärt Reinhard Schultz. "Und danach fehlen im Gesetzentwurf die 2
-3 ct/kWh für die Biogas- und Biomethanverstromung, die darüber
entscheiden, ob es diesem Markt ab 2012 noch geben wird oder nicht."
Interessanterweise stellt das DFBZ im Rahmen der
dena-Biogaspartnerschaft die eigenen Empfehlungen ebenfalls infrage,
da eine gemeinsam von allen Partnern der AG Politik - auch dem DBFZ -
in der dena-Biogaspartnerschaft getragene Präsentation genau die
Unterförderung von Biomethan-BHKW im EEG-Gesetzentwurf auf Basis der
DBFZ-Vorschläge zum Gegenstand hat ( unter:www.dena.de ).
Im Interesse der ganzen Biogasbranche bietet der Biogasrat dem
DBFZ nun an, gemeinsam einen Datenabgleich vorzunehmen.
Alle Informationen zum Biogasrat und zu seinen Positionen im
Rahmen der EEG-Debatte sind auf seiner Website zu finden unter
www.biogasrat.de.
Pressekontakt:
Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Biogasrat e.V.,
Dorotheenstrasse 35, 10117 Berlin, Tel 030-20143133, Email:
geschaeftsstelle(at)biogasrat.de.