Der Aufhebungsvertrag - 10 Fragen und Antworten, die Sie wissen müssen!
(firmenpresse) - Ein einvernehmlicher Weg, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, ist der Aufhebungsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich. Das kann viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen: Wird die Unterzeichnung mit einer Abfindung „versüßt“, kann der „goldene Handschlag“ trotz Arbeitsplatzverlust auch für einen Arbeitnehmer sehr lukrativ sein. Durch den Aufhebungsvertrag können eine Kündigung, die mit ihr einhergehenden rechtlichen Unwägbarkeiten sowie ein langwieriger und teurer Rechtsstreit vermieden werden. Dies gilt natürlich nur, wenn bei Abschluss des Aufhebungsvertrages die typischen Streitpunkte detailliert und abschließend geregelt werden.
Der kostenlose Ratgeber der westendLaw Rechtsanwälte "Der Aufhebungsvertrag - 10 Fragen und Antworten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer" beantwortet die typischen Fragen rund um den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Er enthält die 10 häufigsten Fragen zum Aufhebungsvertrag:
"Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag, was sollte darin geregelt werden, wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?" Diese und weitere Fragen beantwortet der Autor Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff.
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westendLaw Rechtsanwälte konzentrieren sich auf das Handels-, Gesellschafts-, Vertrags-, Arbeits- und Immobilienrecht. Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch leitende Angestellte und Geschäftsführer. Die Beratung im Immobilienbereich konzentriert sich auf das öffentliche wie private Baurecht, Bauplanungsrecht, gewerbliche Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Mandanten sind Unternehmen des Mittelstandes und Industrieverbände. Die Mandate haben deutschlandweite und internationale Bezüge. Besondere Erfahrungen bestehen unter anderem in den Branchen Groß- und Einzelhandel, Handwerk, Logistik, Werbung, Touristik, Automotive, Finanzdienstleistung, Projektentwicklung und -finanzierung.
westendLaw Rechtsanwälte
Dr. Joachim Reiff
Eschersheimer Landstraße 60/62
D-60322 Frankfurt am Main
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