PresseKat - Kunden zahlen zu viel für ihren Versicherungsschutz

Kunden zahlen zu viel für ihren Versicherungsschutz

ID: 43298

Verbraucher und Unternehmen zahlen mindestens 20 Milliarden Euro im Jahr zu viel
für ihren Versicherungsschutz. Schuld ist nicht zuletzt die Beratung durch
provisionsabhängige Vertreter und Makler.

Die neue Pflicht zur Offenlegung von Provisionen bleibt halbherzig: Unternehmen
erhalten überhaupt kein Recht auf Kostentransparenz. Selbst für die Verbraucher
bleibt vieles beim Alten.

(firmenpresse) - Die Beratung durch provisionsabhängige Versicherungsvertreter oder Makler
kommt die Kunden teuer zu stehen. Verbraucher und Unternehmen zahlen für
ihren Versicherungsschutz - der in vielen Fällen nicht einmal bedarfsgerecht ist -
jährlich mindestens 20 Milliarden Euro mehr als nötig. Das hat der Bundesverband
der Versicherungsberater (BVVB) anlässlich einer Fachtagung zu den Folgen des
neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Frankfurt am Main auf Basis der
eigenen Fallpraxis hochgerechnet.

Allein die Verbraucher könnten beim Versicherungsschutz gut 20 bis 30 Prozent
einsparen. Bisher lassen sich die Bundesbürger ihre rund 422 Millionen
Versicherungsverträge etwa 183 Milliarden Euro im Jahr kosten. Pro Haushalt
könnten die Bundesbürger jedes Jahr im Durchschnitt rund 400 Euro sparen, die
sie für falschen, unsinnigen oder zu teuren Versicherungsschutz ausgeben.

Beeindruckend auch die Rationalisierungsreserven im Unternehmenssektor. Der
BVVB schätzt, dass Unternehmen ihre Kosten für die Absicherung von Risiken
branchenübergreifend um 30 Prozent reduzieren könnten, ohne nachher schlechter
abgesichert dazustehen als heute. Oft sind noch höhere Einsparungen
festzustellen, teilweise von mehr als 50 Prozent bei gleichem Versicherungsschutz.
Vor allem kleinere Unternehmen und der Mittelstand könnte von einem
optimierten Risikomanagement profitieren. Denn hier ist der Einfluss von den
Verkäufern der Versicherungswirtschaft besonders groß. In der Praxis summieren
sich die Einsparungen im Einzelfall mitunter schnell auf mehr als 10.000 Euro im
Jahr.

„Die Einsparpotentiale werden von den meisten Kunden jedoch nicht annähernd
ausgeschöpft“, erklärt Dorothe Moraing, Geschäftsführerin des BVVB. Grund sei
die Dominanz der provisionsgesteuerten Beratung in Versicherungsfragen. In
diesem Zusammenhang kritisiert der BVVB die als Ergänzung zum neuen VVG




beschlossenen Informationspflichten für Versicherer als „halbherzig und
lückenhaft“.

Der BVVB wirft der Bundesregierung vor, bei den Informationspflichten in einem
für den Wettbewerb zentralen Punkt vor der Versicherungswirtschaft eingeknickt zu
sein. Anders sei nicht nachvollziehbar, warum Versicherungskunden die wichtigen
Preisinformationen nicht in jedem Fall erhalten. Die Pflicht der Versicherer
beschränkt sich auf vier Policenarten: auf die Kranken-, Lebens- und
Berufsunfähigkeitsversicherung sowie auf die Unfallversicherungen mit
Prämienrückgewähr. „Den Versicherungskunden wird also auch in Zukunft bei den
meisten Vertragsabschlüssen die Information fehlen, was sie für die Beratung
beim Vertreter oder Makler bezahlen müssen“, sagt Moraing.

Besonders bedenklich ist, dass die Versicherer in der betrieblichen
Altersversorgung nach den ersten vorliegenden Informationen die Auffassung
vertreten, dass nur der Versicherungsnehmer, d.h. der Arbeitgeber, informiert
werden muss. Die Arbeitnehmer, die im Rahmen von Entgeltumwandlungen die
Versicherungen finanzieren, werden somit auch künftig nicht informiert! Dies kann
so nicht gewollt sein und führt für den Arbeitgeber zu einem erheblichen
Haftungsrisiko, da er diese Informationspflicht im Rahmen der
arbeitgeberrechtlichen Fürsorgepflichten zu erfüllen hat.

Die Lücken in der Informationspflichtenverordnung sind um so erstaunlicher, als
dass die EU-Kommission die Geheimniskrämerei bei den Provisionen erst im
vergangenen Herbst in einer Studie als Wettbewerbshemmnis gebrandmarkt hat.
So betont die EU-Kommission in ihrem Abschlussbericht: „Das scheinbar niedrige
Interesse von Kunden am Preis von Versicherungsvermittlungsdienstleistungen ist
vielleicht auf eine verbreitete Fehleinschätzung hinsichtlich des Provisionsbetrags
(und möglicherweise anderer Vergütungsformen) zurück zu führen, der dem
Vermittler als Bestandteil der Versicherungsprämie gezahlt wird und in der Regel
höher als gedacht liegt.“

Der BVVB fordert die Bundesregierung auf, die Informationspflichten der
Versicherer so zu erweitern, dass sie die Provisionen in jedem Fall und gegenüber
allen Kunden offen legen müssen. „Ohne diese Transparenz wird es im
Versicherungsmarkt keinen fairen Wettbewerb geben“, sagt Moraing.

Das Provisionssystem dominiert nach wie vor die Beratungskultur in
Versicherungsfragen. Im Dienst der Versicherungswirtschaft stehen rund 400.000
Vertreter, Agenten und Makler. Etwa 320.000 von ihnen sind nur nebenberuflich
tätig. Allen gemein ist, dass sie ihr Geld nicht primär mit der bedarfsgerechten
Beratung von Kunden verdienen, sondern mit dem Verkauf der Verträge. „Die
negativen Auswirkungen dieses Provisionssystems auf die Qualität der Beratung
und des Versicherungsschutzes sind den meisten Kunden bei Vertragsabschluss
nicht bewusst“, sagt Oskar Durstin, Versicherungsberater in Mering bei Augsburg.

Wer nur am Policenverkauf verdient, hat naturgemäß ein starkes Eigeninteresse
am schnellen Vertragsabschluss. Dazu im Widerspruch steht das Interesse der
Kunden an einer sorgfältigen Risikoanalyse und am Aufbau eines bedarfsgerechten
und produktoptimierten Versicherungskonzeptes. Verschärfend kommt hinzu, dass
gerade Versicherer mit schlechten Produkten oft die höchsten Provisionen
bezahlen, weil sie ihre Produkte sonst nicht vermarkten könnten!

„Dieses System funktioniert nur, weil die Kunden nicht wissen, wie viel die
Vertragsvermittlung sie in Wahrheit kostet“, sagt Durstin. Wüssten sie das in
jedem Fall, könnten die Kunden auch besser abschätzen, wie groß das
Eigeninteresse des Verkäufers am Vertragsabschluss ist. Außerdem würde ihnen
klar, dass es die kostenlose Beratung in Versicherungsfragen nicht gibt. Von dieser
Erkenntnis ist es nur noch ein kleiner Schritt, bis die Kunden bereit wären, das
Beratungsprodukt vom Kauf des Versicherungsprodukts systematisch zu trennen.
„Genau diese Folge dürfte die Versicherungsbranche befürchtet haben, als sie sich
hinter den Kulissen gegen eine umfassendere Offenlegungspflicht gewehrt hat“,
vermutet BVVB-Geschäftsführerin Moraing.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ãœber Versicherungsberater und den BVVB:

Der Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) in Bonn ist die
berufsständische Vertretung der Versicherungsberater und vertritt bundesweit rund
80 Versicherungsberater.

Versicherungsberater sind keine Versicherungsvermittler (Makler oder Vertreter)!

Der wichtigste Unterschied liegt in der Art der Bezahlung. Vertreter und Makler
lassen sich von der Versicherungswirtschaft bezahlen. Sie kassieren für jeden
Vertragsabschluss eine Provision. Genau das ist den Versicherungsberatern
verboten. Der Versicherungsberater erhält ein Honorar direkt vom
Versicherungskunden und ist damit von den Produktanbietern in jeder Hinsicht
unabhängig. Er steht damit eindeutig auf der Seite seiner Kunden und vertritt
dessen Interessen gegenüber der Versicherungswirtschaft.

Der Beruf ist – neben dem Versicherungsvermittler – auch im
Versicherungsvertragsgesetz geregelt: „Versicherungsberater im Sinn dieses
Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder
Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen
aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem
Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen
wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu
sein.“

Die im BVVB organisierten Versicherungsberater gehen sogar noch weiter und
haben sich strenge Berufsgrundsätze auferlegt, die weitgehend den Pflichten von
Rechtsanwälten entsprechen. So dürfen sie z.B. keine Bindungen eingehen, die die
Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen können.

Die Berufsbezeichnung Versicherungsberater ist übrigens geschützt. Obwohl dies in
zahlreichen Gerichtsverfahren immer wieder bestätigt wurde, leiden die echten
Versicherungsberater darunter, dass der Begriff massenhaft missbräuchlich
verwendet wird.



Leseranfragen:

Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB)
Rheinweg 24
53113 Bonn
Dorothe Moraing (Geschäftsführerin)
Tel: (0228) 3872929
www.bvvb.de
info(at)bvvb.de



PresseKontakt / Agentur:

KOMMposition - PR-Agentur für Rechtsanwälte und Kanzleien
Pasteurstraße 31
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(030) 303 692 88
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Datum: 20.02.2008 - 14:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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