(ots) - Zum Stichtag 1. Januar 2011 gab es bei Bund,
Ländern und Gemeinden insgesamt rund 746 300 Pensionäre und
Pensionärinnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand
vorläufiger Ergebnisse der Versorgungsempfängerstatistik weiter
mitteilt, waren das 3,1% mehr ehemalige Beamte und Beamtinnen
beziehungsweise Berufssoldaten und -soldatinnen als ein Jahr zuvor.
Darüber hinaus bezogen rund 248 300 Hinterbliebene Leistungen aus dem
öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem der
Gebietskörperschaften (- 0,6% gegenüber dem Vorjahr).
Der stärkste Anstieg bei den Pensionären und Pensionärinnen im
Vergleich zum Vorjahr war erneut bei den Ländern mit + 3,8% auf rund
543 100 Personen zu beobachten. Beim Bund betrug der Anstieg 1,3% auf
rund 127 300 Personen. Bei den Gemeinden war ein Anstieg um 1,7% auf
rund 75 900 Pensionäre und Pensionärinnen zu verzeichnen.
Im Laufe des Jahres 2010 wurden bei Bund, Ländern und Gemeinden
insgesamt rund 42 000 Personen in den Ruhestand versetzt (2009: 41
500 Personen). Der Anteil der Pensionäre und Pensionärinnen, die 2010
mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren aus dem
aktiven Dienst ausschieden, betrug 32%. 2009 waren es noch 38%. Der
Rückgang ist demografisch bedingt, da im Jahr 2010 der
geburtenschwache Jahrgang 1945 das Alter von 65 Jahren erreichte.
Die Möglichkeit, mit 63 Jahren auf Antrag unter Hinnahme von
Pensionsabschlägen in den Ruhestand einzutreten, nutzten im Jahr 2010
rund 20% der Neupensionierten der Gebietskörperschaften. Der Anteil
der Pensionierungen mit 60 Jahren auf Antrag wegen Schwerbehinderung
lag bei rund 9%. Etwa 17% der Pensionierungen entfielen auf Personen,
die eine besondere Altersgrenze - also eine vorgezogene
Regelaltersgrenze - erreicht hatten, wie sie etwa im Vollzugsdienst
oder für Berufssoldaten gilt. Der Anteil der Dienstunfähigkeit als
Grund für den Eintritt in den Ruhestand blieb trotz des leichten
Anstiegs von 18% im Jahr 2009 auf 19% im Jahr 2010 auf niedrigem
Niveau - seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993 hat er
im Durchschnitt bei 30% gelegen. Aufgrund von Vorruhestandsregelungen
oder sonstigen Gründen wurden 3% in den Ruhestand versetzt.
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