PresseKat - Beruflich ins Ausland: Reisemedizinische Vorsorge ist Pflicht

Beruflich ins Ausland: Reisemedizinische Vorsorge ist Pflicht

ID: 433105

(ots) - Wer einen beruflichen Auslandseinsatz plant, sollte
eine reisemedizinische Vorsorge in Anspruch nehmen. Darauf weist die
DGUV in ihrer heute erschienenen Ausgabe von "DGUV Arbeit &
Gesundheit" hin. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Beschäftigte,
die sie ins Ausland entsenden, zuvor von einem Arbeitsmediziner
untersuchen und beraten zu lassen.

Bei der reisemedizinischen Vorsorge sind die individuellen
Vorraussetzungen des Beschäftigten dabei ebenso wichtig wie die
Rahmenbedingungen am Einsatzort. "Die reisemedizinische Vorsorge geht
weit über eine medizinische Beratung hinaus, die man etwa vor einer
Fernreise macht", sagt Dr. Mariam Konner, Fachärztin für
Arbeitsmedizin bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse. In der Beratung werden klimatische, kulturelle und
rechtliche Eigenheiten des Gastlandes ebenso angesprochen wie
hygienische Bedingungen, Impfschutz oder Möglichkeiten einer
Infektion.

Im Fokus der arbeitsmedizinischen Beratungen stehen die Prüfung
der gesundheitlichen Eignung, der Impfschutz, die Verordnung
spezieller Medikamente und die Nachsorge- oder
Rückkehruntersuchungen. Sie sollen zum Beispiel dabei helfen,
Tropenkrankheiten frühzeitig zu erkennen. Zudem ist es wichtig, die
reisemedizinische Vorsorge so frühzeitig wie möglich in Anspruch zu
nehmen. So muss zum Beispiel Impfschutz zum Teil über eine längere
Periode aufgebaut werden. Und: Kommt die Familie mit ins Ausland ist
auch eine Partnerberatung sinnvoll.

Hintergrund: Entsendung

Wer für ein deutsches Unternehmen arbeitet und ins Ausland
entsendet wird, ist auch dort im Falle eines Arbeitsunfalls oder
einer Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung
abgesichert. Wichtig ist unter anderem, dass der Entsendete auch
weiterhin vom deutschen Unternehmen bezahlt wird. Außerdem muss der




Auslandsaufenthalt von vornherein zeitlich befristet sein. In der
Regel gilt die Befristung bis zu 24 Monaten in Staaten der
Europäischen Union.

DGUV Arbeit & Gesundheit

Die Fachzeitschrift "DGUV Arbeit & Gesundheit" ist das Magazin für
ein sicheres und gesundes Berufsleben. Es bietet mit Reportagen,
Interviews und Hintergrundinformationen alles Wissenswerte rund um
das Thema Arbeitsschutz und ist Ratgeber für Menschen in allen
Berufen. Mit einer Auflage von über 300.000 Exemplaren bei
zwei-monatlicher Erscheinungsweise ist "DGUV Arbeit & Gesundheit" in
seinem Bereich Marktführer.

Weitere Themen der heute erschienenen Ausgabe 9/10 2011 sind:
Nebenjob Lebensretter - Arbeitsschutz bei der Freiwilligen Feuerwehr;
Ständig auf Achse - Tipps für Beschäftigte, die beruflich viel
unterwegs sind; Tablet-PCs: Für den Job nicht geeignet

Weitere Informationen unter www.dguv-aug.de



Pressekontakt:

Dr. Dagmar Schittly
Chefredakteurin DGUV Arbeit & Gesundheit
Tel.: 030 288763-769
Fax: 030 288763-771
E-Mail: dagmar.schittly(at)dguv.de


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Datum: 30.06.2011 - 09:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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