(ots) - Die Genossenschaftsbanken bieten ihren Kunden
standardisierte Produktinformationsblätter als festen Bestandteil der
Anlageberatung bereits seit über einem Jahr an, erklärt der
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Die gesetzliche Verpflichtung, allen Kundinnen und Kunden ab 1. Juli
2011 einen "Beipackzettel" bereitzustellen, bestätigt die
transparente Kundeninformationspolitik der Volksbanken und
Raiffeisenbanken.
Chancen, Risiken und Kosten legen die Volksbanken und
Raiffeisenbanken ihren Kunden offen und erläutern diese verständlich.
"Die Anlageberatung der genossenschaftlichen FinanzGruppe zeichnet
sich durch die Kombination persönlicher Beratungsgespräche mit dem
Produktinformationsblatt und dem Beratungsprotokoll aus", erklärt
BVR-Präsident Uwe Fröhlich.
Bedauerlicherweise, so der BVR, habe der deutsche Gesetzgeber
nicht darauf geachtet, dass das neue Produktinformationsblatt zu den
europäischen Regeln für EU-Investmentanteile passt. "Auch in Europa
stehen neue Regeln zu Produktinformationsblättern an. Hier wünschen
wir uns ein höheres Maß an Harmonisierung zwischen Brüssel und
Berlin", betont Fröhlich.
Fröhlich warnt davor, komplexe Anforderungen an die Anlageberatung
mit besserem Verbraucherschutz gleichzusetzen. Er ruft dazu auf, die
Emittenten und nicht die Vertriebsbanken einheitlich zur Erstellung
der Beipackzettel zu verpflichten. Dieser Missstand bei der
nationalen Regulierung sei auch daran schuld, dass Kaufempfehlungen
für Aktien in der Anlageberatung nur schwer ausgesprochen werden
können, da die Emittenten keine Produktinformationen erstellen.
"Regulierung geht auch anders", so Fröhlich weiter, "nämlich
einfacher für die Kunden wie die Banken."
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