(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
den geplanten Beschluss der Regierungsfraktionen, der eine
Einschränkung der Übermittlungspflichten im Aufenthaltsgesetz
vorsieht. "Der Wegfall der Übermittlungspflicht für Schulen und
Kindertagesstätten ist ein wichtiger Schritt, damit Kinder ohne
Papiere ihr Menschenrecht auf Bildung in Deutschland wahrnehmen
können", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts
für Menschenrechte.
Bisher müssen Eltern und ihre Kinder ohne Aufenthaltsstatus
fürchten, abgeschoben zu werden, wenn die Kinder eine Schule
besuchen. Schulen und Kindertagesstätten sind nach Paragraph 87
Aufenthaltsgesetz verpflichtet, Kinder und Jugendliche ohne Papiere
an die Ausländerbehörden zu melden.
"Die Menschenrechte gelten für alle in Deutschland lebenden
Menschen, ohne Ausnahme", so Rudolf weiter. Die geplante
Gesetzesänderung habe insofern auch eine Signalfunktion. "Damit
Menschen ohne Papiere auch ihre Menschenrechte auf Gesundheit und auf
angemessenen Lohn sowie faire Arbeitsbedingungen wahrnehmen können,
sollte die Übermittlungspflicht auch für diese Bereiche eingeschränkt
werden."
Das Institut hat in mehreren Stellungnahmen darauf hingewiesen,
dass die aufenthaltsrechtlichen Ãœbermittlungspflichten verhindern,
dass Menschen ohne Papiere ihre Menschenrechte in Deutschland
tatsächlich wahrnehmen können:
Hendrik Cremer (2009): Das Recht auf Bildung für Kinder ohne
Papiere - Empfehlungen zur Umsetzung. Policy Paper 14, Deutsches
Institut für Menschenrechte. Berlin.
Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität (2008): Frauen, Männer
und Kinder ohne Papiere in Deutschland - Ihr Recht auf Gesundheit.
Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin.
Petra Follmar-Otto, Heike Rabe (2010):
EU-Richtlinienumsetzungspaket 2010: Chancen zur Stärkung der
Betroffenen von Menschenhandel und schwerer Ausbeutung nicht
verpassen! aktuell Nr.1. Deutsches Institut für Menschenrechte.
Berlin.
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