(firmenpresse) - München/Berlin, 30.06.2011 – Anleger, die Durchhaltevermögen in Sachen „Juragent“ bewiesen haben, wurden nun erneut belohnt.
Im Rahmen eines weiteren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vor dem KG Berlin erzielten Vergleichs, verpflichtete sich die Juragent AG zur Rückzahlung von 50% des Anlagebetrags an einen Anleger des PKF III.
Der Vergleichsbetrag in Höhe von € 23.000,00 ist Seitens der Juragent AG am 30.06.2011 in voller Höhe bezahlt worden, erklärt Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehr als 300 Anleger der diversen Juragent-Fonds anwaltlich vertritt.
Bisher ist es CLLB gelungen, mehr als 100 Urteile gegen die Juragent AG / einzelner Juragent KGs, und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten. Die Vollstreckung der Urteile dauert derzeit noch an. In einer Vielzahl von Entscheidungen des Landgerichts Berlin wurde aber bereits festgestellt, dass die Juragent AG und deren ehemaliger Vorstand Mirko H. nicht nur zur Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen, sondern auch zur Freistellung gegenüber den Anlegern verpflichtet sind.
Zudem fand am 28.04.2011 zu zwei Vorgängerfonds des PKF IV auch eine erste mündliche Verhandlung vor dem 19. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin statt.
Nach Einschätzung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte wurde in diesem Verfahren die Rechtsauffassung der Kläger vorläufig, zumindest in einem wesentlichen Punkt und jedenfalls im Grundsatz auch bestätigt, weil die Berufung der in erster Instanz unterlegenen Beklagten durch Versäumnisurteil zurückgewiesen wurde. Zwischenzeitlich liegen auch erste Beschlüsse des Kammergerichts Berlin vor, aus denen sich ergibt, dass die von CLLB Rechtsanwälte eingereichten Klagen vollumfänglich erfolgreich sein werden. Lediglich aus wirtschaftlichen Gründen haben sich bisher einzelne Anleger, die von CLLB vertreten werden, dazu entschlossen, sich auf Basis von 50% der Anlagesumme mit der Juragent AG zu einigen.
Anleger, die sich mit der Juragent AG, oder der Juraswiss AG bereits geeinigt haben, können zudem die ihnen verbleibenden „Differenzschäden“ noch immer gegenüber weiteren Haftungsgegnern, wie z.B. der Treuhänderin sowie weitern Verantwortlichen in der Angelegenheit „Juragent“ geltend machen, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. In der Regel werden diese Kosten von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Rechtsanwalt Istvan Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: +49-89-552 999 50, Fax.:+49-89-552 999 90, mail: kanzlei(at)cllb.de, web: http://www.cllb.de